
Unabhängiger Verwaltungssenat (UVS)
Allgemeines
Was ist der UVS
Der Unabhängige Verwaltungssenat für die Steiermark – es gibt in jedem Bundesland einen – ist zwar eine Verwaltungsbehörde, deren Organe, die Senatsmitglieder, sind jedoch unabhängig, d.h. weisungsfrei, unversetzbar und unabsetzbar. Dies bedeutet, dass die Senate als Tribunale, also Gerichte, anzusehen sind.
Wofür ist der UVS zuständig
Der Unabhängige Verwaltungssenat ist außer in den Fällen, in denen er mit Devolutionsantrag angerufen wurde oder für Beschwerden zuständig ist, immer nur zweite und letzte Instanz, also Berufungsbehörde. Im Einzelnen ist er zuständig für:
Berufungen in Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen, ausgenommen Finanzstrafsachen des Bundes
Der UVS entscheidet in Verwaltungsstrafsachen über alle Berufungen gegen Bescheide (Straferkenntnisse, Ratenzahlung, Strafaufschub, Wiedereinsetzung etc)der Bezirkshauptmannschaften, des Magistrates Graz und der Bundespolizeidirektionen in Graz und Leoben.
Berufungen in sonstigen Angelegenheiten
In zahlreichen Bundesgesetzen und Landesgesetzen wurden dem UVS Zuständigkeiten zur Entscheidung über Berufungen in anderen Angelegenheiten als Verwaltungsstrafsachen übertragen. Die in Frage kommenden gesetzlichen Vorschriften sind unten angeführt.
Beschwerden gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, ausgenommen in Finanzstrafsachen des Bundes
Solche Maßnahmebeschwerden können sich beispielsweise gegen eine Festnahme oder eine Hausdurchsuchung (jeweils ohne richterlichen Befehl), gegen eine vorläufige Beschlagnahme, gegen eine vorläufige Abnahme des Führerscheins oder gegen eine Anordnung zur Behebung einer Gewässerverunreinigung (§ 31 Abs. 3 WRG) richten.
Beschwerden in sonstigen Angelegenheiten
Der UVS entscheidet über besondere Beschwerden in verschiedenen Gesetzen, wie nach dem Fremdengesetz (Schubhaft), Sicherheitspolizeigesetz (Verletzung von Richtlinien), Umweltinformationsgesetz (Herausgabe von Umweltdaten), Polizeikooperationsgesetz (Verletzung von Richtlinien im Ausland oder durch ausländische Sicherheitskräfte im Inland) oder dem Bankwesengesetz (Verweigerung einer Transaktion).
Weiters ist der UVS nach dem Vergabegesetz für die Nachprüfung von Auftragsvergaben durch öffentliche Auftraggeber (insbesondere Land und Gemeinden) zuständig.
Beschwerden sind schriftlich, telegrafisch oder per E-Mail direkt
beim UVS einzubringen.
Devolutionsanträge
Der UVS kann mit Devolutionsantrag, welcher direkt bei ihm einzubringen ist, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheiten des obigen Punktes 1., soweit es sich um Privatanklagesachen oder um das landesgesetzliche Abgabenstrafrecht handelt, sowie in den „sonstigen Angelegenheiten“ i.S. des obigen Punktes 2. angerufen werden.
Liste der gesetzlichen Vorschriften betreffend sonstige Angelegenheiten:
Bundesrecht
Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (§ 38 Abs 8)
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (§ 36 Abs 2)
Apothekengesetz (§ 45 Abs 2)
Ärztegesetz 1998 (§§ 13a, 35a und 39 Abs 3)
Bankengesetz (§ 41 Abs 3)
Biozid-Produkte-Gesetz (§§ 35, 36, 38 und 39)
Chemikaliengesetz 1996 (§§ 61 Abs 5 und 67 Abs 6)
Epidemiegesetz 1950 (§ 43 Abs 5)
Forstgesetz 1975 (§ 170 Abs 6)
Fremdenpolizeigesetz (§§ 9 Abs 1 und 6 sowie 82 Abs 1)
Führerscheingesetz (§§ 35 Abs 1 und 36 Abs 1)
Gelegenheitsverkehrsgesetz (§ 16 Abs 6)
Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (§§ 36 Abs 3, 40 Abs 4 und 91 Abs 4)
Gewerbeordnung 1994 (§ 359a)
Güterbeförderungsgesetz (§ 20 Abs 7)
Hebammengesetz (§ 12 Abs 9)
Immissionsschutzgesetz-Luft (§ 17 Abs 4)
Kraftfahrgesetz 1967 (§ 123 Abs 1 und 1a)
Kraftfahrliniengesetz (§ 21)
Krankenanstalten und Kuranstalten (§ 42d)
Luftfahrtgesetz (§ 170a)
Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen (§ 14 Abs 2)
Militärbefugnisgesetz (§ 54)
MTD-Gesetz (§§ 7a Abs 5 und 12 Abs 4)
Polizeikooperationsgesetz (§ 17 Abs 1 und Abs 2)
Produktsicherheitsgesetz 2004 (§ 14)
Schifffahrtsgesetz (§§ 37 Abs 2 und 71 Abs 2)
Sicherheitspolizeigesetz (§§ 88 und 89)
Strahlenschutzgesetz (§ 41 Abs 4)
Tierseuchengesetz (§ 76)
Tuberkulosegesetz (§§ 45 Abs 3 und 47 Abs 2)
Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz (§ 19)
Umweltinformationsgesetz (§ 8 Abs 4 und 5)
Wasserrechtsgesetz 1959 (§ 101a)
Landesrecht
Steiermärkisches Vergaberechtsschutzgesetz-StVergRG, LGBl.Nr. 154/2006
NaturschutzG; LGBl Nr. 65/76 idF 56/04
LandesfeuerwehrG 1979, LGBl.Nr. 73/79 idF 78/05
KatastrophenschutzG, LGBl.Nr. 62/99 idF 78/05
SammlungsG, LGBl.Nr. 62/99 idF 78/05
Gesetz über den Schutz landw. Betriebsflächen, LGBl Nr.61/82 idF 78/05
FischereiG 2000, LGBl.Nr. 85/99 idF 78/05
JagdG 1986, LGBl.Nr. 23/86 idF 78/05
SozialhilfeG, LGBl.Nr. 29/98 idF 78/05
GeländefahrzeugG, LGBl.Nr. 139/73 idF 78/05
VeranstaltungsG, LGBl.Nr. 192/69 idF 87/05
Steiermärkisches BetreuungsG, LGBl.Nr. 101/05
Steiermärkisches UmweltinformationsG, LGBl.Nr. 65/05
Ob eine Berufung zulässig ist, kann der jeweiligen Rechtsmittelbelehrung des Bescheides entnommen werden. Berufungen sind jedenfalls immer bei der ersten Instanz einzubringen.
Wer ist zuständig
Die beim UVS anhängig gemachten Fälle werden auf Grund einer Geschäftsverteilung, die jährlich von der Vollversammlung (alle Senatsmitglieder) beschlossen wird, den einzelnen Senatsmitgliedern oder Kammern zur Erledigung zugewiesen. Die Geschäftsverteilung ist im Bereich der Verhandlungssäle ausgehängt und kann von jedermann eingesehen werden.
Eine
Kurzfassung dieser Geschäftsverteilung ist im Folgenden angeführt.
Wo ist der UVS
Adresse: 8010 Graz, Salzamtsgasse 3
Vom Hauptbahnhof mit den Straßenbahnlinien 3 bzw. 6 bis zum Hauptplatz, die Herrengasse entlang bis auf Höhe des Landhauses.
Hier links in die Stempfergasse, gerade weiter in die Bindergasse bis zur Bürgergasse. Hier rechts und die nächste Gasse links - Salzamtsgasse.
Vom Jakominiplatz in Richtung Herrengasse - Eisernes Tor, rechts in die Hans-Sachs-Gasse, den Tummelplatz in Richtung Cafe (links) überqueren in die Bürgergasse - erste Gasse rechts - Salzamtsgasse.
Wenn Sie mit dem PKW zum UVS kommen, empfehlen wir Ihnen die Parkgarage in der Einspinnergasse bzw. die Rosarium-Garage in der Hamerlinggasse. (siehe "Lageplan" bei den Geodaten auf der Homepage)

