Fragen zur Archivbenützung
Die folgende Übersicht gibt Auskunft zu häufig gestellten Fragen. Die zugrundeliegenden Bestimmungen können im Volltext der Benützerordnung und der Reproduktionsrichtlinien eingesehen werden. Die im Zuge der Lagerung des Archivgutes in den neuen Archivboxen geänderten Archivsignaturen sind in der Signaturenkonkordanz verzeichnet.
Die Benützung des Archivgutes ist nur im Lesesaal des Steiermärkischen Landesarchivs möglich.
Adresse: Karmeliterplatz 3, 8010 Graz
Montag, Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 17.00 Uhr,
Mittwoch von 9.00 bis 19.00 Uhr,
Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr.
Änderungen sind unter "Aktuelle Meldungen" ersichtlich.
Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr,
Mittwoch von 9 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr,
Freitag von 9 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Der Beratungsdienst ist zu diesen Zeiten unter (0316)877-3478 telefonisch erreichbar.
Änderungen sind unter "Aktuelle Meldungen" ersichtlich.
Personen, die das Landesarchiv erstmals benützen oder in der Archivbenützung nicht versiert sind, werden unter fachkundiger Anleitung des wissenschaftlichen Beratungsdienstes bzw. der Lesesaalaufsicht nach dem Studium der einschlägigen Findbehelfe die Archivsignaturen auf dem Bestellschein eintragen können.
Sind die Archivsignaturen bekannt, können Archivalien auch auf folgenden Wegen bestellt werden.
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telefonisch beim Beratungsdienst zu den oben angeführten Zeiten: (0316)877-3478
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per Telefax:(0316)877-2954
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per Post: Steiermärkisches Landesarchiv, Karmeliterplatz 3, A-8010 Graz
Landeskundliche Nachschlagewerke sind in den Lesesälen zur Erstinformation verfügbar.
Für wissenschaftliche Arbeiten im Hochschulbereich ist bei quellenbasierten Forschungen vor intensivem Einstieg in die Arbeit ein Beratungsgespräch mit Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes des Steiermärkischen Landesarchivs zu empfehlen.
Für die Erforschung einer Hofgeschichte sollten die wichtigsten Daten über das Objekt (Einlagezahl, Katastralgemeinde) bereits bekannt sein.
Hinweis: Eine wertvolle Orientierungshilfe bietet das Werk: „Die Urbare, urbarialen Aufzeichnungen und Grundbücher der Steiermark“, das durch ein Register erschlossen ist.
Für die Bestände des Steiermärkischen Landesarchives besteht eine gleitende Schutzfrist von 50 Jahren. Sie gilt für das amtlich erwachsene Schriftgut der öffentlichen Verwaltung, das im Steiermärkischen Landesarchiv verwahrt wird. Die Details sind in der Benützerordnung festgelegt. Für einzelne Bestände haben die Übergeber eigene Schutzfristen festgelegt und sich die Einschaugenehmigung vorbehalten.
Die Benützung des Archivgutes selbst ist kostenlos.
Seit Juni 2002 wird zur Abgeltung eines Teils des Verwaltungsaufwandes eine "Archivkarte" ausgegeben, und zwar:
1. mit einer Geltungsdauer an fünf beliebig wählbaren Öffnungstagen innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum zum Preis von € 6,-
2. mit einer Geltungsdauer von einem Jahr ab Ausstellungsdatum zum Preis von € 24,- . Die Archivkarte wird vom Portierdienst ausgestellt.
Die Archivkarte wird ad personam ausgegeben und ist nicht übertragbar. BenützerInnen, die bereits eine Archivkarte besitzen, werden gebeten, diese Karte bei jedem Archivbesuch mitzubringen.
Das Fotografieren von Archivgut durch Verwenden eigener Geräte ist nicht gestattet.
Reproduktionen werden ausschließlich über schriftliche Anforderung vom Steiermärkischen Landesarchiv angefertigt.
Gebundene Archivalien können nur über den archiveigenen Buchscanner reproduziert werden. Reproduktionen aus Grundbüchern stehen meist binnen fünf Arbeitstagen zur Verfügung. Für Vorlagen bis A/0 können Direktkopien in Farbe hergestellt werden, sofern die Vorlagen nicht aus konservatorischen oder rechtlichen Gründen von der Kopierung ausgeschlossen sind. Pergamente und Archivalien mit Siegeln sind von der Kopierung auf dem Normalpapierkopierer ausgeschlossen, können jedoch mit Hilfe unserer speziellen Scanner reproduziert werden.
Für Bilder, Pläne, Landkarten, Fotos, Urkunden und dgl. gelten die Reproduktionsrichtlinien des Landesarchivs. Für die Reproduktion dieser Vorlagen muss ein Reproduktionsantrag gestellt werden.
Kopierungen auf Normalpapier und auf elektronischen Datenträgern (CD, e-mail) werden nach schriftlicher Bestellung gegen Verrechnung durchgeführt. Je nach Arbeitsanfall können die Kopien meist innerhalb von zehn Tagen nach Bestellung gegen Bezahlung abgeholt werden. Der Versand per Post oder per e-mail ist möglich. Die Stückzahl je Archivbenützer und Monat ist wegen des großen Arbeitsaufwandes und der knappen Personalressourcen auf zehn Vorlagen begrenzt.
Hinweis: Vorsteuerfreie Lieferung in die Mitgliedsländer der EU ist nur möglich, wenn bei der Bestellung eine gültige UID-Nummer angegeben wird. Auf dem Antrag muss der Rechnungsempfänger eingetragen sein, dem die UID-Nummer zugeordnet ist. Nach Ausstellung der Rechnung sind Änderungen nicht mehr möglich.
Die Kosten für Reproduktionen betragen:
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SW-Kopie A4 |
0,36 |
€ |
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SW-Kopie A3 |
0,48 |
€ |
| Studententarif für Kopien (SW, A3 und A4) |
0,30 |
€ |
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Farbkopie A4 |
2,40 |
€ |
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Farbkopie A3 |
4,20 |
€ |
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Buchscan SW, A3 und A4 |
0,96 |
€ |
| Zeitungsarchiv SW, A3 und A4 |
0,96 |
€ |
| Zeitungsarchiv Farbe, A3 und A4 |
1,50 |
€ |
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CD-Rom (inkl. 1. File) |
8,40 |
€ |
| DVD (inkl. 1. File) |
14,40 |
€ |
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jeder weiterer File zusätzlich auf CD/DVD |
4,80 |
€ |
| Versand per E-Mail (inkl. 1. File) |
8,40 |
€ |
| jedes weitere File per E-Mail |
4,80 |
€ |
Reproduktionen online bestellen
Das Entgelt für die Publikationserlaubnis von Reproduktionen aus den Beständen des Steiermärkischen Landesarchivs beträgt bei gewerblicher Veröffentlichung sowie bei Bestehen besonderer Urheberrechte € 48.- por Vorlage. Darin sind die Herstellungskosten der Reproduktionen nicht inkludiert.
Bei einer Veröffentlichung im Internet gelten folgende, von der Publikationsdauer abhängige, Tarife:
Publikationsdauer 1 Woche: € 25.-
Publikationsdauer 1 Monat: € 40.-
Pubikationsdauer 6 Monate: € 80-.
Publikationsdauer 1 Jahr: € 120.-
Die Publikationserlaubnis fürs Internet gilt maximal für ein Jahr und die Darstellung auf einer einzelnen Seite des Webangebotes des jeweiligen Antragstellers. Die maximal zulässige Auflösung des Bildes ist mit 72 Pixel je Zoll begrenzt: Bei jedem Bild ist der Hinweis auf das Steiermärkische Landesarchiv anzubringen. Die Adresse der Website (URL) und des Inhaltanbieters der Website ist mit dem Antrag auf Publikationserlaubnis einzubringen.
Die Publikationserlaubnis kan nur erteilt werden, wenn das Steiermärkische Landesarchiv die entsprechenden Rechte besitzt. Sollte hinsichtlich der Rechte ein Anspruch eines Dritten an das Landesarchiv gerichtet werden, so hat der Antragsteller das Landesarchiv schad- und klaglos zu halten. Das ist in einer schriftlichen Erklärung des ANtragstellers festzuhalten.
- Jeglicher Kontakt der Finger mit dem Mund ist zu vermeiden, solange die Hände nicht desinfiziert wurden.
- Vor der Archivalienbenützung die Hände zum Schutz der Archivalien waschen.
- Nach der Archivalienbenützung zum Schutz der Gesundheit die Hände mit dem speziellen Waschmittel gründlich waschen.
- Anschließend auf die getrockneten Hände das bei jedem Waschbecken verfügbare Desinfektionsmittel auftragen.
Daraus sind einige Verhaltensregeln abgeleitet:
- Essen, Rauchen, lautes Sprechen sind im Lesesaal verboten.
- Während der Archivbenützung dürfen keine Taschen etc. zu den Lesesaaltischen mitgenommen werden. Bitte benützen Sie die Taschenablagen.
- Währen der Archivalienbenützung dürfen nur Bleistifte verwendet werden.
- Die Reihenfolge von Archivalien in Kartons, Schubern, Faszikeln und Heften darf nicht selbständig verändert werden.
- Bei offensichtlich gestörter Ordnung bitten wir, die Lesesaalaufsicht zu informieren.
- Auf den Archivalien dürfen keine Unterstreichungen oder andere Markierungen angebracht werden.
- Archivalien dürfen nicht als Schreibunterlage verwendet werden.



