Infoportal für Tourismusverbände und Gemeinden
Vorträge:
- Stmk. Tourismusgesetz 1992 -
Oft gestellte Fragen - Power Point / Mag. M. Pateter
- Nächtigungsabgabe - Das
"Wer, wie, was" - Word Dokument / Mag. H. Ressler
Tourismusverbände
- steuerrechtliche Fragen
=>
Gutscheine - Verfallfristen - steuerliche Behandlung
=>
Subventionen - Zuschüsse - umsatzsteuerliche Behandlung
=>
Werbegemeinschaft mehrerer Tourismusverbände
=> Berg-, (Wander-) und
Fremdenführer,
WKO-Infoblatt
=>
Stoakogler Fan Wandertag 2007
=>
Vorsteuerabzug für die Errichtung einer Nordic-Walking Strecke?
UStRl Rz 273
- diverse Fragen
=>
Dienstnehmer - angestellt beim Tourismusverband oder Kooperationspartner
=>
Vergaberecht - Unterliegen Tourismusverbände dem Bundesvergabegesetz 2006?
=>Datenverarbeitungsregister - Wann müssen sich Verbände registrieren lassen?
Gemeinden
Einhebung der Interessentenbeiträge durch die Gemeinden
Interessentenbeiträge
Mit Wirksamkeit vom 1. 1. 2007 wurde die Kleinunternehmerfreigrenze
von bisher € 22.000,-- auf € 30.000,-- angehoben.
Diese Anhebung hat keine Auswirkungen auf den Interessentenbeitrag nach dem Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992.
Für die Beitragsgruppen 3 bis 7 gilt daher weiter die Umsatzgrenze unter € 22.000,-- beitragsfrei.
Über € 22.000,-- pflichtig.
Da es sich beim Umsatzsteuergesetz 1994 um ein Bundesgesetz und beim Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992 um ein Landesgesetz handelt, hat die bundesgesetzliche Änderung keine Auswirkung.



