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Infoportal für Tourismusverbände und Gemeinden

Aus der Seminarreihe für Tourismusverbände

 

Vorträge:

- Stmk. Tourismusgesetz 1992 - Externe Verknüpfung Oft gestellte Fragen - Power Point / Mag. M. Pateter

- Nächtigungsabgabe - Das Externe Verknüpfung "Wer, wie, was" - Word Dokument / Mag. H. Ressler

 

Tourismusverbände

 

- steuerrechtliche Fragen

=> Externe Verknüpfung Gutscheine - Verfallfristen - steuerliche Behandlung

=> Externe Verknüpfung Subventionen - Zuschüsse - umsatzsteuerliche Behandlung

=> Externe Verknüpfung Werbegemeinschaft mehrerer Tourismusverbände

=> Berg-, (Wander-) und Externe Verknüpfung Fremdenführer, Externe Verknüpfung WKO-Infoblatt 

=> Externe Verknüpfung Stoakogler Fan Wandertag 2007

=> Externe Verknüpfung Gästeumfrage/Workshops

=> Externe Verknüpfung Vorsteuerabzug für die Errichtung einer Nordic-Walking Strecke? Externe Verknüpfung UStRl Rz 273

 

- diverse Fragen

=> Externe Verknüpfung Dienstnehmer - angestellt beim Tourismusverband oder Kooperationspartner

=>Externe Verknüpfung  Vergaberecht - Unterliegen Tourismusverbände dem Bundesvergabegesetz 2006?

      Externe Verknüpfung Link - Vergabewesen

Externe Verknüpfung =>Datenverarbeitungsregister - Wann müssen sich Verbände registrieren lassen?

 

Gemeinden

Externe Verknüpfung Einhebung der Interessentenbeiträge durch die Gemeinden

Externe Verknüpfung Exceltabellen

Interessentenbeiträge 

Mit Wirksamkeit vom 1. 1. 2007 wurde die Kleinunternehmerfreigrenze

von bisher € 22.000,-- auf € 30.000,-- angehoben.

 

Diese Anhebung hat keine Auswirkungen auf den Interessentenbeitrag nach dem Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992.

 

Für die Beitragsgruppen 3 bis 7 gilt daher weiter die Umsatzgrenze unter € 22.000,-- beitragsfrei.

Über € 22.000,-- pflichtig.

Da es sich beim Umsatzsteuergesetz 1994 um ein Bundesgesetz und beim Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992 um ein Landesgesetz handelt, hat die bundesgesetzliche Änderung keine Auswirkung.

 

 
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