
ABB Steiermark, Graz
Vorstand: HR Dr. Gernot Zangl, Technischer Leiter: HR DI Odo Wöhry
Sekretariat: Renate Weis
Bahnhofgürtel 77
8020 Graz
Tel.: +43 (316) 877-2831
Fax: +43 (316) 877-3183
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr.
Örtliche Zuständigkeit

Agrarbezirk Graz: Agrarbezirksbehörde Graz
Agrarbezirk Leoben: Dienststelle Leoben
Agrarbezirk Stainach: Dienststelle Stainach
Sachliche Zuständigkeit
Die Agrarbezirksbehörde für Steiermark mit Sitz in Graz und den Dienststellen Leoben und Stainach hat die Agenden der Bodenreform wahrzunehmen.
Als Bodenreform sind jene Maßnahmen auf dem Gebiet der Landeskultur zu verstehen, durch welche die überkommenen
Besitz-, Benützungs- und Bewirtschaftungsverhältnisse auf gesetzlicher Grundlage und in Übereinstimmung mit den veränderten agrarpolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen einer planmäßigen Anpassung und Neuordnung unterzogen werden, um eine Verbesserung der Agrarstruktur zu erreichen.
In Entsprechung dieses Auftrages vollzieht die Agrarbehörde heute folgende Rechtsgrundlagen, bei welchen es sich um Landesgesetze primär auf Basis der Grundsatzgesetzgebung des Bundes handelt:
- Steiermärkisches Zusammenlegungsgesetz 1982
(StZLG 1982) - Steiermärkisches Agrargemeinschaftengesetz 1985
(StAgrGG 1985) - Steiermärkisches Einforstungslandesgesetz 1983
(StELG 1983) - Steiermärkisches Güter- und Seilwegelandesgesetz 1969
(GSLG 1969) - Steiermärkisches Landwirtschaftliches Siedlungsgesetz 1991
(StLSG 1991)
Steiermärkisches Almschutzgesetz 1984
Amtshilfe für Gemeinden und andere Behörden:
für die Gemeinden:
Erstellung von Gutachten in Raumordnungsangelegenheiten
(Bauen im Freiland im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft)
für die Bezirksverwaltungsbehörden:
Erstellung von Gutachten in Naturschutz- und Rodungsverfahren, sowie Verfahren im Rahmen des Gesetzes zum Schutze landwirtschaftlicher Betriebsflächen
Parteienverkehr und Amtsstunden
Unsere Parteienverkehrszeiten:
Dienstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung.
Unsere Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 15.00 Uhr
und Freitag 08.00 bis 12.30 Uhr


