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Förderung wissenschaftlicher Tagungen und Symposien

Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung

Das Förderungsprogramm

Wissenschaft und Forschung stehen in kontinuierlicher Wechselbeziehung: Forschungsprojekte wollen von wissenschaftlichen Symposien begleitet werden und umgekehrt. Seien es internationale Kongresse, wissenschaftliche Fach- und Jahrestagungen oder Konferenzen, wissenschaftliche Veranstaltungen erhöhen die Produktivität der wissenschaftlichen Auseinandersetzung um ein Vielfaches. Die Zusammenkunft von WissenschafterInnen und Wissenschaftern aus verschiedensten Disziplinen und Herkunftsländern, das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Sichtweisen und kultureller Entwürfe lassen nicht selten völlig neue Themenzugänge entstehen, die auf dem Papier so nicht immer planbar sind. Die Steiermark ist jedenfalls ein beliebter und versierter Gastgeber für WissenschafterInnen aus aller Welt und ein reger Schauplatz für Forschung, Entwicklung und Innovation. Ganz bewusst richten sich „steirische" Einladungen an ost- und südosteuropäische ForscherkollegInnen und werden deutliche Signale in Richtung zentraleuropäische Zusammenarbeit gesetzt.

Das vorliegende Förderungsprogramm für wissenschaftliche Veranstaltungen ist örtlich an die Steiermark gebunden, setzt also in jedem Falle einen steirischen Veranstaltungsort voraus. Die Aktualität des zu behandelnden Themas oder die Notwendigkeit, ein längst fälliges Forschungsdesiderat aufzugreifen, zählt ebenso zu den Förderungsauswahlkriterien wie die wissenschaftliche Deklaration, wie Nachhaltigkeitsaspekte und Wertschöpfungskraft für den steirischen Wissenschaftsstandort oder die länderübegreifende und interdisziplinäre Zusammenarbeit.

 

 
Land Steiermark, Agenden Wissenschaft und Forschung © Land Steiermark
Land Steiermark, Agenden Wissenschaft und Forschung
© Land Steiermark
 
Antragstellung
  • Die Förderungsbeantragung erfolgt unter Verwendung bzw. nach den Anleitungen des Formblattes:

  • Die Textfelder sind vollständig auszufüllen; die Punkte 1.1. bis 1.11 und 2.1. bis 2.5. sind im Antrag zu behandeln.´
  • Nicht auf Ihr Vorhaben zutreffende Punkte (zB die Frage nach Vereinsstatuten in einem Antrag der Karl-Franz-Universität Graz) bitten wir Sie, mit einer kurzen Leermeldung zu beantworten (zB "Nicht zutreffend" oder "Nicht relevant").
  • Bitte achten Sie auf eine sorgfältige Aufbereitung Ihres Antrages, da die zusätzliche Einforderung von Unterlagen/Informationen einen entsprechenden zeitlichen Aufwand bedeutet, die Bearbeitung Ihres Anliegens deutlich verzögern kann und somit Ihrem Projekt nicht zugute kommt.
  • Die Einreichung der Anträge ist das ganze Jahr über möglich. Die Anträge sind (rechtzeitig) VOR der Durchführung der Veranstaltung zu übermitteln. Die Einreichung in der Planungsphase ist selbstverständlich zulässig. 
     
 
Richtlinien für universitäre Projektvorhaben (UG 2002)

Wir sind Partner der österreichischen respektive steirischen Universitäten und stimmen unsere Richtlinien entsprechend ab:

  • Zur gezielten Förderung der universitären Forschung sind sämtliche Anträge von den (nicht)wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Universität für die Durchführung von Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG 2002 nach erfolgter und nachvollziehbarer Meldung bzw. Antragstellung (Datum, Unterschrift und Stempel) an die hierfür vorgesehenen universitären Verwaltungsstellen oder von den bevollmächtigten VertreterInnen der Universität (DekanIn, Institutsvorstand) unterzeichnet einzureichen. Diese Richtlinie entspricht den Vorgaben des Universitätsgesetzes 2002 und optimiert somit auch die Entscheidungen, die in Hinblick auf innen- und interuniversitäre Kommunizierbarkeit zu treffen sind.
  • Die zentralisierte (Bank)Kontoführung der österreichischen Universitäten ist eine notwendige Bedingung. Die Bekanntgabe des entsprechenden Innenauftrages, über welche die wissenschaftlichen Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG 2002 abzuwickeln sind, soll die richtige inneruniversitäre Zuordnung und somit auch die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen und transparenten Abwicklung des Projektes und somit eines Verwendungsnachweises für die seitens des Landes Steiermark zur Verfügung gestellten Mittel sicher stellen. Wir ersuchen bereits im Vorfeld um Meldung der Innenauftragsnummer.

→ Antragstellungen von "universitätsnahen" Vereinen, die keine Einrichtungen laut Organisationsplan der Universität darstellen und lediglich den "Standort" nützen, sind von dieser Richtlinie ausgenommen. Die Vereinsstatuten sind vorzulegen.

→ Antragstellungen von Hochschulen bzw. Fachhochschulen sind inclusive der Unterschrift des Rektors bzw. des wissenschaftlichen Geschäftsführers einzureichen.

 
Förderungsverwendung, Nachweis und Abrechnung
  • Subventionsbeiträge aus Wissenschaftsförderungsgeldern des Landes Steiermark sind zweckgewidmet und können nicht beliebig bzw. nicht zur Deckung sämtlicher Ausgabenpositionen heran gezogen werden - sie sind ausschließlich für Aktivitäten reserviert, die für den Erfolg der geplanten Veranstaltung bzw. für die Qualität der wissenschaftlichen Diskussion unverzichtbar sind. Personalkosten können ausschließlich im Projektkontext (zB im Rahmen der Tagungsorganisation) auf Basis temporär befristeter Verträge oder im Rahmen von Drittmittelprojekten geltend gemacht werden.

  • Kulturelle Tagungsbegleitprogramme, Festkonzerte, Stadtführungen, Dekorationsstücke (zB Blumenschmuck) oder Gastgeschenke stellen KEINE wissenschaftlichen Tagungsaktivitäten dar und können von unserer Seite nicht übernommen werden. Buffet-, Bewirtungs- und Verköstigungskosten (Verpflegung während des Tagungsablaufs) können nur nach gesonderter Vereinbarung mit unserer Abteilung, und auch dann lediglich in anteiligen Relationen subventioniert werden. Ebenfalls auszuschließen ist die Ausrichtung eines Empfanges durch unsere Abteilung. Wir stehen Ihnen in diesem Zusammenhang (und generell bei Fragen zu den oa Punkten) mit hilfreichen Tipps gerne zur Verfügung.

  • Die Subventionsnehmerin bzw. der Subventionsnehmer ist verpflichtet, die widmungsgemäße Förderungsverwendung nachzuweisen, die Projektrealisierung in inhaltlicher Hinsicht zu dokumentieren (Tagungskurzbericht) und die zugesprochene Förderung ordnungsgemäß abzurechnen. Beachten Sie bitte unbedingt das diesbezügliche Externe Verknüpfung MERKBLATT!

  • Die aus Förderungsmitteln der Abteilung 3 gedeckten Ausgabepositionen sind sorgfältig im betreffenden Belegsverzeichnis zu dokumentieren:

    → Für Projektabrechnungen OHNE Personalkosten:Externe Verknüpfung "Belegsverzeichnis SACHKOSTEN"
    → Für Projektabrechnungen MIT Personalkosten: Externe Verknüpfung "Belegsverzeichnis "SACH- UND PERSONALKOSTEN"
 
Zu beachten!

 Die wissenschaftlichen Veranstaltungen können erst ab einer Teilnehmeranzahl von 30 Personen im Rahmen unseres Programmes gefördert werden. Bis September 2011 gilt eine Übergangslösung, bestehende Anträge müssen NICHT neu eingereicht werden.

→ Wir appellieren an den/die Projektleiter, für die Durchführung der Veranstaltung Teilnahmegebühren einzuheben, denn dies wird künftig ein ausschlaggebendes Kriterium sein. Je nach Zielgruppe könnte die Preisklasse changieren (zB kleinere Beiträge von NachwuchswissenschafterInnen, höhere von fest etablierten ForscherInnen). Veranstaltungen, die grundsätzlich gratis sind, werden zweitrangig behandelt. Bis September 2011 gilt eine Übergangslösung, bestehende Anträge müssen NICHT neu eingereicht werden.

Der Förderungsnehmer bzw. die Förderungsnehmerin wird verpflichtet, die Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes mittels öffentlicher Verkehrsmittel auf allen Einladungen bzw. Foldern im Kontext der geförderten Veranstaltung bekannt zu geben.

Das vorliegende Förderungsprogramm richtet sich ausschließlich an die wissenschaftliche Zielgruppe (Universitäten, wissenschaftliche Vereine, Forschungseinrichtungen etc.). Projekte der Privatwirtschaft bzw. von gewinnorientierten Unternehmen können wir nicht subventionieren.

Die Antragseinreichung hat im Vorfeld, also VOR  Durchführung der Veranstaltung zu erfolgen. Die Einreichung in der Planungsphase ist aber zulässig.

Die Durchführung der Veranstaltung muss im Wesentlichen gewährleistet sein. Die Förderungen können nur in Form von Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden.

Grundsätzlich ist die Präsentation des ressorteigenen Logos in allen durch die Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, geförderten Publikationen, sowie in allen Druckwerken, die im Zusammenhang mit den geförderten Projekten und Veranstaltungen stehen (z.B. Einladungen, Tagungsposter, Tagungsprogramme etc.), verpflichtend. Wir übermitteln das elektronische Logo auf Anfrage bzw. Abruf.

Auf eine Förderung aus Wissenschaftsmitteln der Abteilung 3 besteht KEIN Rechtsanspruch.

 
Kontakt, Ansprechpartnerin
Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung 
Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
 

Externe Verknüpfung Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung 
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz

Für weitere Informationen und Einreichungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin:

Mag. Anita RUPPRECHT
E-mail: anita.rupprecht@stmk.gv.at
Tel.: (0316)877-4672
Fax: (0316)877-3998

 
Dokumentation wissenschaftlicher Veranstaltungen
Wissenschaft © Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
Wissenschaft
© Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung
 

Aus Förderungsgeldern des Ressorts für Wissenschaft und Forschung werden zahlreiche wissenschaftliche Veranstaltungen unterstützt; die vorliegende Übersicht wird laufend ergänzt und somit aktuell gehalten. Nach der Durchführung einer subventionierten Veranstaltung achten wir auf eine informationsreiche und transparente inhaltliche Dokumentation. Dies geschieht entweder im Rahmen eines Tagungsbandes (Veröffentlichung) oder in Form eines Symposiumsberichtes.

Wir ersuchen um Verständnis, dass die vorliegende Darstellung (2012) nur die wichtigsten Förderungsdaten (Titel, Ort und Termin der Veranstaltung, Projektträger) beinhalten kann. Eine Dokumentation der in den vergangenen Jahren vorgenommenen Veranstaltungsförderungen finden Sie in unserem Archiv: 
Externe Verknüpfung Dokumentation 2010 und Dokumentation 2011

Konkrete bzw. nähere Informationen zu einer bestimmten Veranstaltung (etwa was die Herausgabe eines Tagungsbandes betrifft) liefern wir gerne im persönlichen Gespräch bzw. nach direkter Kontaktaufnahme.

  • 25. Internationales DVSM-Symposium: "Über Wege zum Ziel. Reflexionen über Methoden und Erkenntnistheorien in den Musikwissenschaften", Graz, 12./15. Jänner 2012
    Projektträger: Dachverband der Studierenden der Musikwissenschaft e.V. Ortsgruppe Graz
  • Internationales Sympos. "Giacinto Scelsi heute", Graz, 21. Jänner 2012
    Projektträger: Institut für Musikästhetik, Kunstuniversität Graz
  • "Woche der Modellierung mit Mathematik", Pöllau, 5./11. Februar 2012
    Projektträger: Institut für Mathematik, Karl-Franzens-Universität Graz
  • Interdisziplinäre Konferenz "Commun(icat)ing Bodies. The Religion & Body Conference", Graz, 15./17. Februar 2012
    Projektträger: Institut für Fundamentaltheologie, Karl-Franzens-Universität Graz
  • "International Instrumentation and  Measurement Technology Conference 2012", Graz, Mai 2012
    Projektträger: Institut für Elektrische Messtechnik und Messsignalverarbeitung, Technische Universität Graz
  • Veranstaltungsreihe "Frieden, Frieden, aber es gibt keinen Frieden", Karl-Franzens-Universität Graz, Wintersemester 2011/2012
    Projektträger: Verein zur Förderung der Theologie an der Katholisch-Theologischen Fakultät, Universität Graz
  • Veranstaltungsreihe "Kulturtheorien: Kultur- und Deutungsgeschichte Europas", Graz, Wintersemester 2011/2012
    Projektträger: Center for Inter American Studies, Karl-Franzens-Universität Graz
  • "Lange Nacht der Forschung_Schwerpunkt Steiermark", Graz, 27. April 2012
    Projektträger: JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH
 
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