Förderung wissenschaftlicher (Forschungs)Projekte
Abteilung 3 - Wissenschaft und ForschungDie Finanzierung wissenschaftlicher Forschungsprojekte ist generell nicht einfach. Wissenschaftliche Studien auf Grundlagenforschungsebene eröffnen keinen bzw noch keinen gewinnbringenden Absatzmarkt und sind für private Sponsoren meist nur von indirektem Interesse. Dabei münden Ergebnisse des wissenschaftlichen Arbeitens in das Feld der angewandten Forschung, die sich wiederum auf wissenschaftliche Daten stützen muss. Viele wissenschaftliche Projektvorhaben sind auch "zu klein", um in große Forschungsförderungsprogramme aufgenommen und "zu groß", um aus eigenen Geldreserven getragen zu werden.
Wir versuchen, diese Lücke zu füllen und wissenschaftliche Projektvorhaben punktuell zu unterstützen. Doch öffentliche Förderungsgelder sind immer auch limitiert, sodass eine begrenzte Projektauswahl unausweichlich ist. Eine geeignete Mischfinanzierung (unter Beteiligung mehrerer Förderungspartner) kann helfen.
Die vorliegende Förderungsschiene umfasst sämtliche Wissenschaftsdisziplinen und behandelt diese als gleichwertig, seien es rechts-,sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Themen, seien es natur-, geistes- und kulturwissenschaftliche Fachgebiete oder technische und medizinische Forschungen.
Rein "technologielastige" Projektvorhaben sind allerdings im Rahmen der Förderungsschiene "High-Tech-Forschungsprojekte" einzureichen
Die Förderungsbeantragung erfolgt unter Verwendung bzw. nach den Anleitungen des Formblattes:
-
FORMBLATT (Förderungsbedarf bis maximal € 5.000,00)
-
FORMBLATT PLUS (Förderungen ÜBER € 5.000,00)
Die Textfelder sind vollständig auszufüllen; die Punkte 1.1. bis 1.11 und 2.1. bis 2.5. sind im Antrag zu behandeln.
Bitte achten Sie auf eine sorgfältige Aufbereitung Ihres Antrages, da die zusätzliche Einforderung von Unterlagen/Informationen einen entsprechenden zeitlichen Aufwand bedeutet, die Bearbeitung Ihres Anliegens deutlich verzögern kann und somit Ihrem Projekt nicht zugute kommt.
Die Einreichung der Anträge ist das ganze Jahr über möglich - die Anträge sind (rechtzeitig) VOR der Projektdurchführung bzw. spätestens während der Vorbereitungsphase zu übermitteln.
Wir sind Partner der österreichischen respektive steirischen Universitäten und stimmen unsere Richtlinien entsprechend ab:
- Zur gezielten Förderung der universitären Forschung sind sämtliche Anträge von den wissenschaftlichen und/oder nichtwissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Universität für die Durchführung von Vorhaben gemäß §§ 26 – 28 UG 2002 nach erfolgter und nachvollziehbarer Meldung bzw. Antragstellung (Datum, Unterschrift und Stempel) an die hierfür vorgesehenen universitären Verwaltungsstellen oder von den bevollmächtigten VertreterInnen der Universität (DekanIn, Institutsvorstand) unterzeichnet einzureichen. Die neue Richtlinie entspricht den Vorgaben des Universitätsgesetzes 2002 und optimiert somit auch die Entscheidungen, die in Hinblick auf innen- und interuniversitäre Kommunizierbarkeit zu treffen sind.
- Die zentralisierte (Bank)Kontoführung der österreichischen Universitäten ist eine notwendige Bedingung. Die Innenauftragsnummer eines Förderungsprojektes gemäß §§ 26 – 28 UG 2002 ermöglicht eine ordnungsgemäße und transparente Projektabwicklung von der Errichtung des Förderungsvertrages bis hin zur Projektendabrechnung.
→ Antragstellungen von "universitätsnahen" Vereinen, die keine Einrichtungen laut Organisationsplan der Universität darstellen und lediglich den "Standort" nützen, sind von dieser Richtlinie ausgenommen. Die Vereinsstatuten sind vorzulegen, die Vereinsregisternummer ist bekannt zu geben, der Antrag ist vom Vereinsobmann bzw. der Vereinsobfrau zu unterzeichnen.
→ Antragstellungen von Fachhochschulen sind inclusive der Unterschriften des Rektors/der Rektorin bzw. des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin einzureichen.
→ Subventionsbeiträge aus Wissenschaftsförderungsgeldern des Landes Steiermark sind zweckgewidmet und können nicht beliebig bzw. nicht zur Deckung sämtlicher Ausgabenpositionen heran gezogen werden - sie sind ausschließlich für wissenschaftliche und wissenschaftsrelevante Aktivitäten reserviert, die für eine qualitative und erfolgreiche Durchführung des Projektes unverzichtbar sind.
→ Personalkosten können ausschließlich im Projekttkontext auf Basis temporär befristeter Verträge oder im Rahmen von Drittmittelprojekten geltend gemacht werden.
→ Betriebs-, Miet- oder ähnliche Basiskosten werden nur in vereinzelten Fällen und im Rahmen bereits bestehender Verträge gefördert! Neue Verpflichungen zur betrieblichen Förderung können wir im Rahmen des vorliegenden Förderungsprogrammes NICHT eingehen.
→ Die Subventionsnehmerin bzw. der Subventionsnehmer ist verpflichtet, die widmungsgemäße Förderungsverwendung nachzuweisen, die Projektrealisierung in inhaltlicher Hinsicht zu begründen und die ordnungsgemäße Förderungsabrechnung zu belegen. Beachten Sie unbedingt das diesbezügliche
MERKBLATT!
→ Die aus Förderungsmitteln der Abteilung 3 gedeckten Ausgabepositionen sind im entsprechenden Belegsverzeichnis sorgfältig zu dokumentieren:
- Für Projektabrechnungen OHNE Personalkosten:
"Belegsverzeichnis SACHKOSTEN" - Für Projektabrechnungen MIT Personalkosten:
"Belegsverzeichnis "SACH- UND PERSONALKOSTEN"
→ Zu A3-Projektförderungen ÜBER € 5.000,00 ist eine Gesamtübersicht bzw. eine Projektbilanz vorzulegen:
Formblatt "Ausgaben-Einnahmen"
→ Das vorliegende Förderungsprogramm richtet sich ausschließlich an die wissenschaftliche Zielgruppe (Universitäten, wissenschaftliche Vereine, Forschungseinrichtungen etc.). Privatwirtschaftliche Initiativen bzw. Projekte von gewinnorientierten Unternehmen können wir nicht subventionieren.
→ Die Antragseinreichung hat im Vorfeld, also VOR Durchführung des Projektes zu erfolgen. Die Einreichung in der Planungsphase ist selbstverständlich zulässig.
→ Die Projektdurchführung muss im Wesentlichen gewährleistet sein. Unsere Förderungen können nur in Form von Zuschüssen zur Verfügung gestellt werden.
→ Der Förderungsnehmer bzw. die Förderungsnehmerin wird verpflichtet, die Erreichbarkeit eines Veranstaltungsortes (zB Präsentation) mittels öffentlicher Verkehrsmittel auf allen Einladungen bzw. Foldern im Kontext des geförderten Projektes bekannt zu geben.
→ Grundsätzlich ist die Präsentation des ressorteigenen Logos in allen durch die Abteilung 3 - Wissenschaft und Forschung, geförderten Publikationen, sowie in allen Druckwerken, die im Zusammenhang mit den geförderten Projekten und Veranstaltungen stehen (z.B. Einladungen, Tagungsposter, Tagungsprogramme etc.), verpflichtend. Wir übermitteln das elektronische Logo auf Anfrage bzw. Abruf.
→ Auf eine Förderung aus Wissenschaftsmitteln der Abteilung 3 besteht KEIN Rechtsanspruch.
Abt. 3 - Wissenschaft und Forschung
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Trauttmansdorffgasse 2
8010 Graz
Für weitere Informationen und Einreichungsmodalitäten wenden Sie sich bitte an die zuständige Referentin:
Mag.a Anita RUPPRECHT
E-mail: anita.rupprecht@stmk.gv.at
Tel.: (0316)877-4672
Fax: (0316)877-3998





