Gemeindeverrechnung
Von den Gemeinden ist für jede Schülerin und jeden Schüler ein Schulerhaltungsbeitrag zu leisten. Dieser wird von der Landesregierung durch Verordnung festgesetzt. Dabei wird der veranschlagte Betriebsaufwand des kommenden Kalenderjahres durch die Gesamtzahl der steirischen Berufsschulpflichtigen, die im abgelaufenen Kalenderjahr eine steirische Berufsschule besucht haben, geteilt.
Jeder Gemeinde wird der zu leistende Schulerhaltungsbeitrag 4 x jährlich durch Bescheid vorgeschrieben.

Andrea Perkics
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Frau Andrea Perkics
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