
Fachbereich Ländliche Hauswirtschaft
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LEHRPLAN -(als pdf-Datei) <<< NEU ab 2009: 4-jähriges Schulmodell
Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft
Aufnahme: Nach der 8. Schulstufe
Dauer: Ein bis drei Vollschuljahre
Eine fundierte berufliche Vorbereitung für soziale, touristische, kaufmännische und gärtnerisch-landwirtschaftliche Berufe, sowie eine umfangreiche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung sind die obersten Ausbildungskriterien. Die gute Erreichbarkeit durch die Dichte des Schulnetzes und die kleinen, überschaubaren Einheiten mit teilweise angeschlossenen Schülerheimen sind Garanten für "Geborgen sein" und "sich Wohlfühlen"!
Berechtigungen - Berufsabschlüsse - Zertifkikate
Berechtigungen nach der 1. Klasse Fachschule:
- Abschluss der Pflichtschule (9. Schulstufe)
-
Übertritt in die 2. Klasse Fachschule.
Berechtigungen nach erfolgreichem Besuch der 2. Klasse Fachschule:
- Ersatz von bis zu 12 Lehrmonaten in den Lehrberufen Bürokaufmann/frau, Hotel- und Gastgewerbeassistent/in, Koch/Köchin, Restaurantfachmann/frau, Damenkleidermacher/in und Gärtner/in.
- Ersatz der Facharbeiterprüfung im Lehrberuf "Ländliche Hauswirtschaft" bei Nachweis einer zweijährigen einschlägigen Praxis.
- Ersatz von Lehrjahren (verkürzte Anschlusslehre) für die landwirtschaftlichen Lehrberufe.
- Ausbildung zur Wirtschaftssekretärin in Kooperation mit dem WIFI Steiermark.
- Übertritt in Schulen für Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege und Schulen für Kinder- und Jugendlichenpflege (Mindestalter 17 Jahre)
- Übertritt in die 3. Klassen der Fachschulen für Land- und Ernährungswirtschaft
- Übertritt in die 2. Klasse der Höheren Lehranstalt für Land- und Ernährungswirtschaft Eggenberg.
- Übertritt in das 3. Semester einer Land- und forstwirtschaftlichen Fachschule eines anderen Fachbereiches.
- "Quereinstieg" in den einjährigen ÖKO-Lehrgang der FS Haidegg
3-jährige Fachschulen:
Burgstall, Feistritz, Grabnerhof, Großlobming, Halbenrain, Haidegg, Haus, Maria Lankowitz, Naas, Neudorf, Schloß Stein, St. Martin, Vorau
Je nach Schulschwerpunkt können folgende Berufsabschlüsse erziehlt werden:
- Ausbildung zum/zur Heimhelfer/in, zum/zur Kinderbetreuer/in und zum/zur Tagesmutter/vater
- Ausbildung zur Bürofachkraft im medizinischen Bereich in Kooperation mit dem WIFI Steiermark
- Ausbildung zum/zur Betriebsdienstleister/in, Bürokaufmann/frau und Hotel- und Gastgewerbeassistent/in
- Ausbildung zum/zur Restaurantfachmann/frau und Koch/Köchin
- Ersatz von 12 Lehrmonaten in jedem Lehrberuf
- Ausbildung zum/zur Betriebsdienstleister/in, Bürokaufmann/frau und Hotel- und Gastgewerbeassistent/in
- Ersatz der Unternehmerprüfung
- Einstieg in den einjährigen Pflegehilfelehrgang der FS Schloß Stein und des VBH´s St. Martin
- Einstieg in die 3-jährigen Aufbaulehrgänge der Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS)
- Zugang zur Berufsreifeprüfung
- Einstieg in die Fachhochschule Wieselburg
4-jähriges Schulmodell ab 2009
Mit Regierungsbeschluss vom 20. April 2009 können wir in den 3-jährigen Fachschulen für Land- und Ernährungswirtschaft auch ein 4-jähriges Schulmodell anbieten. Der/die Schüler/in entscheidet, ob er/sie das 3-jährige bzw. das 4-jährige Modell an der Fachschule wählt.
Im 4-jährigen Modell absolviert der/die Schüler/in ein 1-jähriges Praktikum im Anschluss an die 3. Klasse, damit er/sie dann nahtlos zur Lehrabschlussprüfung bei der Wirtschaftskammer antreten kann bzw. den Facharbeiterbrief der ländlichen Hauswirtschaft bei der Landwirtschaftskammer beantragen kann.
Mit diesem Modell hat der Jugendliche die Möglichkeit, direkt zu seinem Berufsabschluss zu gelangen.
In diesem Schulmodell beträgt die Praxiszeit 15 Monate, wobei 3 Monate nach Abschluss des 4. Semesters bis spätestens zum Ende des dritten Unterrichtsjahres und weitere 12 Monate bis zum Ende des vierten Unterrichtsjahres nachzuweisen sind.
Folgende Richtlinien sind zu beachten:
• Das 12-monatige Praktikum im 4. Ausbildungsjahr kann voll oder teilweise in landwirtschaftlichen Betrieben, in Sozialeinrichtungen sowie in Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben der EU-Länder abgelegt werden, wobei mindestens 10 Monate Fremdpraxis mit Nachweis erforderlich sind und max. 2 Monate Heimpraxis möglich sind.
• Als Fremdpraxisnachweis dient eine schriftliche Bestätigung über diesen Zeitraum und eine verbale Beurteilung vom Praxisbetrieb. Diese Praxiszeit kann auf mehreren Betrieben absolviert werden.
• Der/die Praktikant/in wird angehalten, dass er/sie sich einmal im Monat an der Fachschule bei dem/der zugeteilten Begleitlehrer/in melden muss (Telefon, E-Mail, ...), damit die Fachschule nachvollziehen kann, ob das Praktikten/innenverhältnis noch aufrecht ist. Sollte diese Meldung ausbleiben, wird der/die Schüler/in vom Schulbesuch abgemeldet.
• Das Praktikanten/innenverhältnis wird mit dem von der Arbeiterkammer empfohlenen Parktikanten/innen-Arbeitsvertrag abgesichert, sofern eine Entlohnung vorgesehen ist. (siehe Beilage) Ansonsten kann die Volontärs-Praktikanten/innenvereinbarung weiterverwendet werden.
• Für dieses Praxisjahr soll für die Praktikanten/innen die Schüler/innenhaftpflichtversicherung fortgeführt werden.
• Sollte der/die Praktikant/in während der Praxiszeit erkranken, so ist neben dem Praxisbetrieb auch die Fachschule zu verständigen.
• Während dem Praktikum hat der/die Praktikant/in monatliche Aufzeichnungen über seine/ihre Tätigkeiten zu führen, die vom Praxisbetrieb bestätigt werden.
• Nach Vorlage des Praxisnachweises/der Praxisnachweise für das geforderte Zeitausmaß und der verbalen Beurteilung/en vom Praxisbetrieb erhält der/die Schüler/in das Abschlusszeugnis der 4-jährigen Fachschule.

