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Gesundheitsfonds Steiermark

Um den immer höheren Anforderungen an das Gesundheitswesen gerecht zu werden und die Organisation und Finanzierbarkeit des qualitativ hochwertigen österreichischen Gesundheitswesens weiterhin sicher zu stellen, wurden die Landesgesundheitsfonds bzw. die Bundesgesundheitsagentur eingerichtet. Mit der Vereinbarung gem. Art. 15 a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, LGBl.Nr. 68/2005, wurde die Errichtung der Landesgesundheitsfonds vorgesehen und mit dem am 1.1.2006 in Kraft getretenen Stmk. Gesundheitsfondsgesetz, LGBl.Nr. 6/2006 idF LGBl.Nr. 1/2009 auf Landesebene umgesetzt.

Der Gesundheitsfonds Steiermark trägt die Gesamtverantwortung der Gebietskörperschaften und der Sozialversicherungen für die Finanzierung der Gesundheitsversorgung und hat zusätzlich die Aufgaben der Planung und Steuerung des steirischen Gesundheitswesens.

Als der Vorsitzenden der Gesundheitsplattform Steiermark - dem obersten Organ des Gesundheitsfonds - obliegt es Gesundheitslandesrätin Mag.a Kristina Edlinger-Ploder (gemeinsam mit den Geschäftsführern), auch die Vertretung des Gesundheitsfonds nach außen wahrzunehmen. Ihr Stellvertreter ist der Obmann der Stmk. Gebietskrankenkasse Josef Pesserl.

Als Geschäftsführer wurden Dipl.-Ing. Harald Gaugg und Dr. Gert Klima bestellt. Auch sie haben in ihrer Funktion Organstellung.

 
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