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Die Gesundheitsplattform

Die Gesundheitsplattform und ihre Zusammensetzung

Die Gesundheitsplattform wurde unter Einbeziehung der Aufgaben des ehemaligen Landesfonds mit zusätzlichen Obliegenheiten betraut (Gesundheitsreform 2005). Diese Aufgaben umfassen drei Kernbereiche:

  • Der Kernbereich intramural setzt sich aus den Aufgaben des ehemaligen Landesfonds und  jenen neuen Aufgaben zusammen, die in den ausschließlichen Krankenanstaltenbereich fallen.
  • Der Kernbereich extramural hat die ausschließlichen Aufgaben, die den niedergelassenen Bereich betreffen.
  • Der Kooperationsbereich umfasst die zwischen dem extramuralen und dem intramuralen Bereich abzustimmenden Aufgaben, wobei zwischen dem Land Steiermark und den Sozialversicherungsträgern Einvernehmen herzustellen ist.

Die Gesundheitsplattform ist das oberste Organ des Gesundheitsfonds Steiermark und besteht aus 22 Externe Verknüpfung Mitgliedern. Die Vertretung des Gesundheitsfonds nach außen obliegt dem Vorsitzenden und den beiden Geschäftsführern.

Zur Vorbereitung der Sitzungen der Gesundheitsplattform hat die Gesundheitsplattform ein Externe Verknüpfung Präsidium und zur Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen bzw. zur fachlichen Beratung der Gesundheitsplattform ist ein ExpertInnenbeirat einzurichten.
Der ExpertInnenbeirat kann bei Bedarf weitere Fachleute - insbesondere aus dem Pflegebereich - beiziehen.

Zur Prüfung insbesondere der ökonomischen Auswirkungen von Maßnahmen oder geplanten Maßnahmen und zur Kontrolle der Gebarung des Gesundheitsfonds ist ein ständiger Wirtschafts- und Kontrollausschuss der Gesundheitsplattform eingerichtet.

Der Fachbeirat für Frauengesundheit ist ein interdisziplinär arbeitendes Fachgremium, deren Vorsitzende im ExpertInnenbeirat vertreten ist. Weiters hat der Fachbeirat für Frauengesundheit die Aufgaben der Beratung, Begutachtung und Mitarbeit in allen Projekten der Gesundheitsplattform, die Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen auf ihre Gesundheit haben.

Die Gesundheitsplattform ist nach Bedarf, jedenfalls aber zweimal jährlich einzuberufen. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. In bestimmten Angelegenheiten gelten besondere Beschlusserfordernisse.

 

 
Aufgaben der Gesundheitsplattform
In § 10 Absatz 1 des Gesundheitsfonds-Gesetztes sind die Aufgaben der Gesundheitsplattform beschrieben:

• Mitwirkung an der Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsvorgaben für die
   Erbringung von Gesundheitsleistungen
• Darstellung des Budgetrahmens für die öffentlichen Ausgaben im intra- und extramuralen Bereich
• Abstimmung der Inhalte sowie allfälliger Anpassungen, Wartungen und Weiterentwicklungen der
   regionalen Strukturpläne Gesundheit (Detailplanungen gemäß Artikel 3 und 4 der Vereinbarung) bzw.
   von Kapazitätsfestlegungen für die Erbringung von Gesundheitsleistungen in allen Sektoren
   des Gesundheitswesens, wobei die Qualitätsvorgaben gemäß Z. 1 zu berücksichtigen sind,
• Erprobung und Umsetzung von Modellen zur sektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten
   Bereichs sowie Umsetzung von leistungsorientierten Vergütungssystemen (ergebnisorientiert,
   pauschaliert und gedeckelt) unter Berücksichtigung aller Gesundheitsbereiche auf Basis
   entsprechender Dokumentationssysteme,
• Durchführung von Analysen zur Beobachtung von Entwicklungen
   im österreichischen Gesundheitswesen, wobei insbesondere auch auf die
   geschlechtsspezifische Differenzierung zu achten ist,
• Nahtstellenmanagement zwischen den verschiedenen Sektoren
   des Gesundheitswesens,
• Mitwirkung im Bereich Gesundheitstelematik,
• Entwicklung von Projekten zur Gesundheitsförderung,
• Entwicklung und Umsetzung konkreter strukturverbessernder Maßnahmen inklusive
   Dokumentation der Leistungsverschiebungen zwischen den Gesundheitssektoren,
• Abstimmung der Ressourcenplanung zwischen dem
   Gesundheitswesen und dem Pflegebereich
• Erstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen
• Aufgaben, die dem Fonds durch Landesgesetze übertragen werden
• Evaluierung der von ihr wahrgenommenen Aufgaben

 

 
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