Die Gesundheitsplattform
Die Gesundheitsplattform wurde unter Einbeziehung der Aufgaben des ehemaligen Landesfonds mit zusätzlichen Obliegenheiten betraut (Gesundheitsreform 2005). Diese Aufgaben umfassen drei Kernbereiche:
- Der Kernbereich intramural setzt sich aus den Aufgaben des ehemaligen Landesfonds und jenen neuen Aufgaben zusammen, die in den ausschließlichen Krankenanstaltenbereich fallen.
- Der Kernbereich extramural hat die ausschließlichen Aufgaben, die den niedergelassenen Bereich betreffen.
- Der Kooperationsbereich umfasst die zwischen dem extramuralen und dem intramuralen Bereich abzustimmenden Aufgaben, wobei zwischen dem Land Steiermark und den Sozialversicherungsträgern Einvernehmen herzustellen ist.
Die Gesundheitsplattform ist das oberste Organ des Gesundheitsfonds Steiermark und besteht aus 22
Mitgliedern. Die Vertretung des Gesundheitsfonds nach außen obliegt dem Vorsitzenden und den beiden Geschäftsführern.
Zur Vorbereitung der Sitzungen der Gesundheitsplattform hat die Gesundheitsplattform ein
Präsidium und zur Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen bzw. zur fachlichen Beratung der Gesundheitsplattform ist ein ExpertInnenbeirat einzurichten.
Der ExpertInnenbeirat kann bei Bedarf weitere Fachleute - insbesondere aus dem Pflegebereich - beiziehen.
Zur Prüfung insbesondere der ökonomischen Auswirkungen von Maßnahmen oder geplanten Maßnahmen und zur Kontrolle der Gebarung des Gesundheitsfonds ist ein ständiger Wirtschafts- und Kontrollausschuss der Gesundheitsplattform eingerichtet.
Der Fachbeirat für Frauengesundheit ist ein interdisziplinär arbeitendes Fachgremium, deren Vorsitzende im ExpertInnenbeirat vertreten ist. Weiters hat der Fachbeirat für Frauengesundheit die Aufgaben der Beratung, Begutachtung und Mitarbeit in allen Projekten der Gesundheitsplattform, die Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen auf ihre Gesundheit haben.
Die Gesundheitsplattform ist nach Bedarf, jedenfalls aber zweimal jährlich einzuberufen. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. In bestimmten Angelegenheiten gelten besondere Beschlusserfordernisse.
• Mitwirkung an der Umsetzung und Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsvorgaben für die
Erbringung von Gesundheitsleistungen
• Darstellung des Budgetrahmens für die öffentlichen Ausgaben im intra- und extramuralen Bereich
• Abstimmung der Inhalte sowie allfälliger Anpassungen, Wartungen und Weiterentwicklungen der
regionalen Strukturpläne Gesundheit (Detailplanungen gemäß Artikel 3 und 4 der Vereinbarung) bzw.
von Kapazitätsfestlegungen für die Erbringung von Gesundheitsleistungen in allen Sektoren
des Gesundheitswesens, wobei die Qualitätsvorgaben gemäß Z. 1 zu berücksichtigen sind,
• Erprobung und Umsetzung von Modellen zur sektorenübergreifenden Finanzierung des ambulanten
Bereichs sowie Umsetzung von leistungsorientierten Vergütungssystemen (ergebnisorientiert,
pauschaliert und gedeckelt) unter Berücksichtigung aller Gesundheitsbereiche auf Basis
entsprechender Dokumentationssysteme,
• Durchführung von Analysen zur Beobachtung von Entwicklungen
im österreichischen Gesundheitswesen, wobei insbesondere auch auf die
geschlechtsspezifische Differenzierung zu achten ist,
• Nahtstellenmanagement zwischen den verschiedenen Sektoren
des Gesundheitswesens,
• Mitwirkung im Bereich Gesundheitstelematik,
• Entwicklung von Projekten zur Gesundheitsförderung,
• Entwicklung und Umsetzung konkreter strukturverbessernder Maßnahmen inklusive
Dokumentation der Leistungsverschiebungen zwischen den Gesundheitssektoren,
• Abstimmung der Ressourcenplanung zwischen dem
Gesundheitswesen und dem Pflegebereich
• Erstellung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen
• Aufgaben, die dem Fonds durch Landesgesetze übertragen werden
• Evaluierung der von ihr wahrgenommenen Aufgaben



