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Wappen der Stadt Graz

 
Die Landeshauptstadt Graz umfasst 17 Stadtbezirke.
Größe: 12.757,51 Hektar

(1) Die Farben der Stadt sind weiß-grün.
(2) Das Wappen der Stadt zeigt im grünen Feld einen aufrecht nach rechts schreitenden, silbernen, goldgewaffneten Panther ohne Hörner, gekrönt mit einer goldenen, dreiblättrigen Laubkrone. Aus den Leibesöffnungen schlagen rote Flammenzungen. Die bildliche Darstellung des Stadtwappens ist in dem, einen Bestandteil dieses Status bildenden Anhang, wiedergeben.
(3) Das Siegel der Stadt enthält das beschriebene Stadtwappen mit der Umschrift "Landeshauptstadt Graz".
(4) Die Fahne der Stadt zeigt ein weiß-grünes Feld mit dem Wappen der Stadt. Der Knauf der Fahnenstange trägt als Bekrönung das in Abs. 2 beschriebene Wappentier.

§7 des Statutes der Landeshauptstadt Graz
(1) Das Stadtwappen darf außer in den Fällen des Abs. 2 nur im Zusammenhang mit der Besorgung der Geschäfte der Stadt geführt werden.
(2) Der Stadtsenat kann auf Antrag physischen oder juristischen Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechtes das Recht zur Führung und Verwendung des Stadtwappens verleihen, wenn dies im Interesse der Stadt gelegen ist; liegt diese Voraussetzung nicht mehr vor, ist die Verleihung zu widerrufen.

Antragstellung an die Magistratsdirektion Graz, Hauptplatz 3, 8010 Graz.

 
Heraldische Betrachtung
Der ursprüngliche Sinngehalt des seit 1160 auf Siegeln Markgrafs Otakars III. überlieferten Panthers erfuhr allerdings schon zu Beginn des 16. Jahrhunderts eine Umdeutung zu einem Zeichen eines unüberwindlichen christlichen Landes.
Das persönliche, frei gewählte Wappentier des steirischen Markgrafen wurde anfangs nur hohen Würdeträgern sowie den Inhabern der Erbämter zugestanden, voran dem Marschall des Landes.
So kam es auch zur "Verdinglichung". Aus dem persönlichen Wappen wurde das Wappen des Landes Steiermark.
Durch gleiches Zugeständnis wurde der Panther auch zum Wappentier der Landeshauptstadt Graz, von der als Siegelbild der Panther auch an einer mit 1262 datierten Urkunde am frühesten überliefert ist. Der frei im Siegelrund, nicht in einem Schild stehende Panther – damit auch kein Wappen - wurde sicherlich schon zuvor von der Stadt Graz verwendet.
Doch ab 1261 trägt der Grazer Panther eine Laubkrone. Die Stadt Graz hat in der Fassung ihres Statuts 1958 das Wappen neu blasoniert. Die Steiermärkische Landesregierung bestätigte die Statuten, wodurch eine Wappenbeschreibung rechtlich abgesichert wurde (LGBl. 19/1958). Die Neufassung der Statuten der Stadt Graz von 1967 wiederholen bezüglich des Wappens nur die Beschreibung von 1958 (LGBl. 130/1967).
Danach unterscheidet sich der Grazer Panther vom Panther des Landeswappens durch die goldene Blattkrone, die goldenen Waffen (Krallen) und die aus allen Leibesöffnungen schlagenden roten Flammenzungen. Vom heraldischen Standpunkt aus gesehen, ist somit eine Übereinstimmung des Landeswappens mit dem Wappen der Stadt Graz nicht gegeben. Geschichtlich betrachtet, entwickeln sich beide Wappen aus dem persönlichen Wappen Markgraf Otakars III. der Steiermark.

Hingegen ist eine vollkommende Übereinstimmung des silbernen Panthers des Landes Steiermark mit seinen roten Waffen, roten Hörnern und den aus dem Rachen schlagenden roten Flammen im grünen Schild durch das Wappen der Stadt Steyr gegeben. Der Unterschied des Stadtwappens von Steyr zum steirischen Landeswappen besteht nur darin, dass der Schild des Landeswappens den historische Hut, gemeint ist hier der Herzogshut, trägt.
 
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