Verwaltung Steiermark: Dargestellt wird eine junge Frau im Gespräch mit einem Klienten und den Auschnitt einer Computertastatur

Beihilfe für Kinderferienaktionen

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Seit 1. Jänner 2009 sind neue Richtlinien in Kraft getreten!

Zweck der Beihilfe ist es, sozial schwächer gestellen Familien, Mehrkindfamilien und Alleinerziehenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für Ferienaktionen in den Schulferien zu gewähren. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Steiermark, die sozial schwächer gestellten Kindern und Jugendlichen, die Teilnahme an einer Erholungsaktion einer anerkannten Trägerorganisation ermöglichen soll.

 

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Höhe der Beihilfen

 

Die Beihilfe des Landes Steiermark beträgt 60% der Turnuskosten nach Abzug etwaiger anderer Förderungen, maximal jedoch pro Kind

  • bei einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen zwischen € 751,-- und € 900,-- bei einem Turnus mit der Dauer von

1 Woche 

  € 50,--

 2 Wochen

 € 100,--

 3 Wochen

 € 150,--

 

  • bei einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen zwischen € 601,-- und € 750,-- bei einem Turnus mit der Dauer von

1 Woche

 € 100,--

 2 Wochen

 € 175,--

 3 Wochen

 € 250,--

 

  • bei einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen bis € 600,-- bei einem Turnus mit der Dauer von

 1 Woche

 € 150,--

 2 Wochen

 € 250,--

 3 Wochen

 € 350,--

Voraussetzungen:

 

Die Beihilfe des Landes Steiermark wird Eltern gewährt

  • für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bei Mutter- bzw. Vater-Kind-Turnussen, 

  • für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr,

  • bei der Teilnahme an Kindererferienaktionen, deren Dauer mindestens 5 Tage beträgt, die von einem Veranstalter wie beispielsweise Jugendorganisationen und gemeinnützigen Vereinen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind (teilweise mit Gütesiegel für FerienanbieterInnen), durchgeführt werden,

  • wenn das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen die Höhe von
    € 900,-- nicht überschreitet.
    (Anrechenbar sind sämtliche Einkünfte aus unselbständiger oder selbständiger Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld des Bundes, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Unterhaltszahlungen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung usw.).
  • der antragsstellende Elternteil muss mit dem Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark haben.

Erforderliche Unterlagen:

 
  • Meldezettel des/der Antragstellers/Antragstellerin und aller im Haushalt lebenden Personen (Lebensgefährte/in, Kind, für das die Beihilfe beantragt wird, weitere Kinder

  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder Auszahlungsbeleg)

  • Unterlagen über weitere Ansuchen bei anderen Stellen und Ämtern um Gewährung einer Förderung von Kindererferienaktionen

  • Einkommensnachweise laut Richtlinien

Wie lange ist eine Antragstellung möglich?

 

Der Antrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Turnusbeginn beim Amt der Steiermärkischen Landesreigerung, FA6A Referat Familie, zu stellen.

Rechenbeispiel:

 

Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen darf die Höhe von € 900,-- nicht überschreiten.

Der Haushalt besteht aus 2 Erwachsenen und 2 Kindern.
Die Mutter hat kein Einkommen.
Das durchschnittliche Nettoeinkommen laut Jahreslohnzettel des Vaters beträgt
€ 1.742,--.
Turnusdauer: 1 Woche    Turnuskosten: € 250,--

Zunächst wird der Gewichtungsfaktor für den Haushalt ermittelt:
Der erste Erwachsene wird mit dem Faktor 1,0 berechnet, der zweite Erwachsene wird mit Faktor 0,8 und die Kinder jeweils mit dem Faktor 0,5.

 

1. Erwachsener      1,0
2. Erwachsener      0,8
1. Kind      0,5
2. Kind      0,5
ergibt in Summe den Faktor      2,8


Das Nettoeinkommen der Familie von € 1.742.- wird durch 2,8 dividiert.


€ 1.742 : 2,8 = € 622,14 =
gewichtetes Pro-Kopf-Einkommen.

Diese Familie liegt mit ihrem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen zwischen € 601 - 750,-- und erhält somit eine Beihilfe in der Höhe von € 100,-- pro Kind.

Rückfragen:

 

Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Rückfragen zur Verfügung:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Fachabteilung 6A, Referat Familie
Angelika Reisinger
Paulustorgasse 4, 8010 Graz
Tel. 0316/877-4263, Fax-Nbst. 3924
E-Mail: angelika.reisinger@stmk.gv.at