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Beihilfe für Kinderferienaktionen

@ Land Steiermark 
@ Land Steiermark
 

 

Zweck der Beihilfe ist es, sozial schwächer gestellen Familien, Mehrkindfamilien und Alleinerziehenden unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe für Ferienaktionen in den Schulferien zu gewähren. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes Steiermark, die sozial schwächer gestellten Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an einer Erholungsaktion einer anerkannten Trägerorganisation ermöglichen soll.

 

 Antragsformular Externe Verknüpfung Download
 Infofolder dzt. in Arbeit

 
Höhe der Beihilfen

Die Beihilfe des Landes Steiermark beträgt 60% der Turnuskosten nach Abzug etwaiger anderer Förderungen, maximal jedoch pro Kind

  • bei einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen zwischen € 801,-- und € 1.000,-- bei einem Turnus mit der Dauer von

1 Woche 

  € 50,--

 2 Wochen

 € 100,--

 3 Wochen

 € 150,--

 

  • bei einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen zwischen € 651,-- und € 800,-- bei einem Turnus mit der Dauer von

1 Woche

 € 100,--

 2 Wochen

 € 175,--

 3 Wochen

 € 250,--

 

  • bei einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen bis € 650,-- bei einem Turnus mit der Dauer von

 1 Woche

 € 150,--

 2 Wochen

 € 250,--

 3 Wochen

 € 350,--

 
Voraussetzungen:

Die Beihilfe für Kinderferienaktionen des Landes Steiermark wird einem Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil) für sein/e Kind/er (Adoptivkind/er, Pflegekind/er) gewährt

  • für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bei Mutter- bzw. Vater-Kind-Turnussen 
  • für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
  • für die Teilnahme an einer Kinderferienaktion, deren Dauer mindestens 5 Tage beträgt, die von einem/einer gemeinnützigen VeranstalterIn, der/die nicht auf Gewinn ausgerichtet ist und der/die das Gütesiegel der Fachabteilung 6A für FerienanbieterInnen trägt bzw. sich im Anerkennungsverfahren befindet, durchgeführt wird
  • für maximal 3 Wochen bzw. 21 Tage pro Kind und Kalenderjahr 
  • wenn das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen die Höhe von
    € 1.000,-- nicht überschreitet
  • wenn der antragsstellende Elternteil mit dem Kind einen gemeinsamen Hauptwohnsitz in der Steiermark hat
 
Erforderliche Unterlagen:
  • Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen (AntragstellerIn, Ehe-/LebenspartnerIn, Kinder)

  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe des Bundes (Bescheid oder Auszahlungsbeleg)

  • Unterlagen über weitere Ansuchen bei anderen Stellen und Ämtern um Gewährung einer Förderung von Kinderferienaktionen

  • Einkommensnachweise laut Richtlinien
 
Wie lange ist eine Antragstellung möglich?

Das Antragsformular ist bis spätestens 15. Juli des laufenden Jahres bei der FA6A-Gesellschaft und Generationen/Förderungsmanagement, Karmeliterplatz 2, 8010 Graz oder bei der/dem AnbieterIn mit Gütesiegel einzubringen.
Das Antragsformular kann unter www.familienreferat.steiermark.at  heruntergeladen werden.
Pro Kind und Turnus muss ein eigener Antrag gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag wird der/dem AntragstellerIn schriftlich bekanntgegeben.
 

 
Auszahlung:

Um Ihnen eine möglichst einfache Abwicklung zu gewährleisten, wird die Beihilfe des Landes Steiermark nach der Durchführung der Ferienaktion direkt an die/den VeranstalterIn ausbezahlt und vermindert den Teilnahmebetrag der Eltern/Erziehungs-berechtigten an die/den VeranstalterIn.

 
Bei Familienmitgliedern zählt:

 

1. Erwachsener      1,0
2. Erwachsener      0,8
Kinder von Geburt bis zum Eintritt ins Berufsleben      0,5
Kinder, deren Einkommen zum Familieneinkommen gerechnet wird      0,8
Das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen ergibt sich, indem das errechnete Familien-Nettoeinkommen durch den summierten Gewichtsfaktor dividiert wird.     


Für die Gewährung der Beihilfe für Kinderferienaktionen zulässiges Familiennettoeinkommen:
1 Erw. 1 Kind    € 1.500,00 . 2 Erw. 1 Kind    € 2.300,00
1 Erw. 2 Kinder € 2.000,00 . 2 Erw. 2 Kinder € 2.800,00
1 Erw. 3 Kinder € 2.500,00 . 2 Erw. 3 Kinder € 3.300,00
1 Erw. 4 Kinder € 3.000,00 . 2 Erw. 4 Kinder € 3.800,00
1 Erw. 5 Kinder € 3.500,00 . 2 Erw. 5 Kinder € 4.300,00
 

 
Rückfragen:

Gerne stehen wir Ihnen für Auskünfte und Rückfragen zur Verfügung:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA6A-Gesellschaft und Generationen
Förderungsmanagement
Karmeliterplatz 2, 8010 Graz
Tel. 0316/877-2647
E-Mail: fa6a-foem@stmk.gv.at

Internet: www.familienreferat.steiermark.at

 
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