Navigation und Service

[Alt + 0] - Zur Startseite[Alt + 1] - Zur Suche[Alt + 2] - Zur Hauptnavigation[Alt + 3] - Zur Subnavigation[Alt + 4] - Zum Inhalt[Alt + 5] - Kontakt
Sie sind hier: 

Tourismusverbände in der Steiermark

Die Tourismusverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, besitzen Rechtspersönlichkeit und unterliegen der Aufsicht der Steiermärkischen Landesregierung.
Tourismusgemeinden, die ein gemeinsames oder gleichartiges Tourismusangebot haben und die als Region eine Einheit bilden, können sich zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammenschließen. Ein solches gemeinsames Auftreten mehrerer Tourismusgemeinden in Form nur eines Verbandes trägt wesentlich zur Stärkung der touristischen Strukturen in der Steiermark bei.
Über Antrag der betroffenen Tourismusgemeinden ist ein derartiger Verband durch die Landesregierung zu verordnen.

 

Externe Verknüpfung Tourismusverbände (Einzelverbände und mehrgemeindige Verbände)

Externe Verknüpfung Tourismusverbände - gesetzliche Bestimmungen §§ 4 bis 26 des Steiermärkisches Tourismusgesetzes 1992 - Stichwortverzeichnis 

   Externe Verknüpfung Mehrgemeindige Tourismusverbände gem § 4 Abs 3 - Ablauf
  Externe Verknüpfung Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände 1993 i.d.F.d.Novelle 2003

  Externe Verknüpfung Geschäftsordnung für Tourismusverbände 1993 i.d.F.d.Novelle 2003

  Externe Verknüpfung Ablaufschema für eine Tourismuskommissionswahl

 
  • socialbuttonssocialbuttons
    socialbuttons