Tourismusverbände in der Steiermark
Die Tourismusverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, besitzen Rechtspersönlichkeit und unterliegen der Aufsicht der Steiermärkischen Landesregierung.
Tourismusgemeinden, die ein gemeinsames oder gleichartiges Tourismusangebot haben und die als Region eine Einheit bilden, können sich zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammenschließen. Ein solches gemeinsames Auftreten mehrerer Tourismusgemeinden in Form nur eines Verbandes trägt wesentlich zur Stärkung der touristischen Strukturen in der Steiermark bei.
Über Antrag der betroffenen Tourismusgemeinden ist ein derartiger Verband durch die Landesregierung zu verordnen.
Tourismusverbände (Einzelverbände und mehrgemeindige Verbände)
Tourismusverbände - gesetzliche Bestimmungen §§ 4 bis 26 des Steiermärkisches Tourismusgesetzes 1992 - Stichwortverzeichnis
Mehrgemeindige Tourismusverbände gem § 4 Abs 3 - Ablauf
Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände 1993 i.d.F.d.Novelle 2003
Geschäftsordnung für Tourismusverbände 1993 i.d.F.d.Novelle 2003
Ablaufschema für eine Tourismuskommissionswahl



