Beitragseinhebung / Formulare
Merkblatt zur Beitragserklärung - BAO
Interessentenbeitragstabelle der Ortsklasse A - gültig ab 2005
Interessentenbeitragstabelle der Ortsklasse B - gültig ab 2005
Interessentenbeitragstabelle der Ortsklasse C + Stadt Graz - gültig ab 2005
Beitragsrechtliche Fragen
Interessentenbeiträge
Mit Wirksamkeit vom 1. 1. 2007 wurde die Kleinunternehmerfreigrenze
von bisher € 22.000,-- auf € 30.000,-- angehoben.
Diese Anhebung hat keine Auswirkungen auf den Interessentenbeitrag nach dem Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992.
Für die Beitragsgruppen 3 bis 7 gilt daher weiter die Umsatzgrenze unter € 22.000,-- beitragsfrei.
Über € 22.000,-- pflichtig.
Da es sich beim Umsatzsteuergesetz 1994 um ein Bundesgesetz und beim Steiermärkischen Tourismusgesetz 1992 um ein Landesgesetz handelt, hat die bundesgesetzliche Änderung keine Auswirkung.



