Loipengütesiegel

Das Steirische Loipengütesiegel wird über Antrag des Loipenerhalters durch das Land Steiermark, vertreten durch die Steiermärkische Landesregierung, für die Dauer von jeweils 3 Jahren verliehen. Voraussetzung dafür ist, dass das Langlaufgebiet die im Statut zum Steiermärkischen Loipengütesiegel genannten Verleihungsvoraussetzungen erfüllt sowie die Verpflichtung des Antragstellers, diese Voraussetzungen auch während der gesamten Verleihungsdauer aufrecht zu erhalten.
Der Verleihung geht kein behördliches Genehmigungsverfahren auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen voraus. Die Verleihung stellt die urkundenmäßige Bestätigung der im Interesse des Tourismus gelegener Qualitätsstandards dar.
Die Beurteilung der Erfüllung der Verleihungsvoraussetzungen sowie die Feststellung der Beibehaltung dieser liegt bei der "Steiermärkischen Loipengütesiegelkommission" und erfolgt sowohl in angekündigten als auch unangekündigten Überprüfungen. Die Kommission überprüft alle 3 Jahre, bei gravierenden Änderungen jährlich, ob die Voraussetzungen für das bereits verliehene Loipengütesiegel noch gegeben sind. Zusätzlich werden jährlich von einzelnen Mitgliedern der Kommission ohne Voranmeldung stichprobenmäßige Überprüfungen durchgeführt.
Soweit bei Überprüfungen Mängel festgestellt werden, die geeignet sind, die Verleihungsvoraussetzungen als nicht bzw. als nicht mehr gegeben erscheinen zu lassen, kann die Loipengütesiegelkommission die Behebung derselben innerhalb einer angemessenen Frist anordnen. Das Loipengütesiegel ist zu entziehen, wenn dieser Anordnung nicht fristgerecht Folge geleistet wird oder aber der jährlich vorzulegende Erhebungsbogen nicht zeitgerecht eingereicht wird.
Sofern es sich um ein geschlossenes Loipengebiet oder um mehrere funktionell zusammenhängende Loipengebiete handelt, kann das Steirische Loipengütesiegel dann verliehen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Mindestausstattung
Das Loipengütesiegel kann nur an Loipengebiete verliehen werden, deren Loipen
a) erfahrungsgemäß für die Dauer von 60 Tagen innerhalb der Wintersaison nutzbar sind bzw. durch geeignete Beschneiungsanlagen für diesen Zeitraum benutzbar gemacht werden,
b) eine Streckenlänge von mindestens 5 km für klassische und skating Loipen aufweisen und
c) über eine Loipenbreite von mindestens 4-6 m verfügen.
2. Einteilung des Geländes
a) Loipen
Loipen sind allgemein zugängliche, für die Benützung mit Langlaufski geeignete und vorgesehene Strecken, die markiert, präpariert und gespurt werden sowie vor atypischen Gefahren, insbesondere Lawinengefahren, gesichert sind. Sie können entweder als klassische oder als Skatingloipen angelegt sein.
b) Freies Gelände
Außerhalb des markierten Loipengeländes befindet sich das "freie Gelände". Es ist nicht markiert, präpariert oder kontrolliert und nicht vor alpinen Gefahren gesichert. Im freien Gelände gilt der Grundsatz der ausschließlichen Eigenverantwortlichkeit.
3. Einstufung der Loipen
Unter Zugrundelegung der Geländeverhältnisse sowie Schneeverhältnisse sind Loipen je nach Schwierigkeitsgraden in drei Klassen einzustufen und zu kennzeichnen.
a) Leichte Loipen
Bei leichten Loipen übersteigen die Gefäll- und Anstiegsstrecken - mit Ausnahme kurzer Teilstücke im offenen Gelände, welche jedoch keine besonderen weiteren Schwierigkeiten aufweisen - 8% Längsneigung nicht. Sie sind überwiegend in flachem Gelände angelegte, durchgehend maschinell gespurt und skitechnisch leichte Skilanglaufstrecken. Die Steigungen, das Gefälle sowie die Kurvenradien der Loipen müssen so gehalten sein, dass sie auch von wenig geübten Läufern - sowohl im Anstieg als auch in der Abfahrt - gelaufen bzw. gefahren werden können. Insbesondere die Abfahrten müssen übersichtlich sein und gefahrlos auslaufen.
b) Mittelschwierige Loipen
Bei mittelschwierigen Loipen übersteigen die Gefäll- und Anstiegsstrecken - mit Ausnahme kurzer Teilstücke im offenen Gelände - 18% Längsneigung nicht. Sie sind in überwiegend kupiertem Gelände angelegte, durchgehend maschinell gespurt und skitechnisch mittelschwierige Skilanglaufstrecken. Die Abfahrten müssen gefahrlos auslaufen.
c) Schwierige Loipen
Bei schwierigen Loipen übersteigen die Gefäll- und Anstiegstrecken den Maximalwert mittelschwieriger Loipen (18%). Sie sind in sehr kupiertem Gelände angelegte, durchgehend maschinell gespurt und skitechnisch schwierige Skilanglaufstrecken. Die Abfahrten müssen gefahrlos auslaufen.
4. Loipengestaltung und Loipenpflege
Präparierung
Präparieren ist das Einebnen und Festigen der Schneedecke auf Loipen mit Loipengeräten, das Entschärfen von Gefahrenstellen sowie die Anlage von Lauf- und Stockspuren nach den dafür vorgesehenen internationalen Normen. Die Präparierung der Loipen hat mit Loipengeräten zu erfolgen, die mit einer Fräse ausgestattet sind. Die Strecke ist täglich im einwandfreien Zustand zu halten.
Die mit der Präparierung der Loipe betrauten Personen sind zumindest einmal in zwei Jahren einer Schulung bzw. Fortbildung zu unterziehen. Der Nachweis darüber ist aufzubewahren. An Stellen, wo witterungsbedingt ungenügend Schnee liegt, ist dieser im ausreichenden Ausmaß anzubringen, um so eine optimale Präparierung der Loipe zu gewährleisten. Ebenso ist dafür zu sorgen, dass Straßenübergänge nach Möglichkeit ungehindert befahrbar sind.
Hindernisse im Loipenbereich
Zum Schutz des Langläufers sind im Bereich der Loipe entfernbare Hindernisse zu beseitigen und die Warnungen vor nicht entfernbaren Hindernissen bzw. deren Absicherung vorzunehmen.
5. Sicherung vor Gefahren und Sperre von Loipen
Loipen sind vom Loipenerhalter vor atypischen und alpinen Gefahren, insbesondere Lawinen zu sichern. Diese Sicherungspflicht erstreckt sich auch auf Sturzräume neben den Loipen. Insbesondere sind seitlich der Loipe, wo aufgrund der Geländeverhltnisse besondere Gefahren für zu Sturz kommende Benützer entstehen können, entsprechende Vorkehrungen (Netze, gepolsterte Matten, Sicherungsstellen, Geländeabstufungen, udgl.) zu treffen.
Sperre von Loipen
Loipen sind unverzüglich zu sperren, wenn sie durch eine Gefahr bedroht sind. Dies gilt insbesondere bei Lawinengefahr, wobei in diesem Fall die Begutachtung der Gefährdung vom Loipenerhalter primär der örtlichen Lawinenkommission zu übertragen ist. Die in behördlichen Bescheiden zum Schutz von Loipen vor Lawinengefahr enthaltenen Vorschriften bleiben unberührt.
Anzeige der Sperre
Gesperrte Loipen sind auf den allgemeinen Übersichts- bzw. Orientierungstafeln des Loipengebietes deutlich zu kennzeichnen. Weiters ist am Beginn der gesperrten Loipen die Sperre gut sichtbar und für jedermann erkennbar anzubringen. Zudem muss sie so gestaltet sein, dass sie nicht von Unbefugten entfernt oder verändert werden kann (Kette, Schloss, etc.).
6. Warnung vor Gefahren
Besondere Gefahren
Besondere Gefahrenstellen (wie Kreuzungen, Engstellen, Einmündungen, etc.) müssen dem Langläufer deutlich und rechtzeitig angezeigt werden. Dazu sind insbesondere die Warntafeln gemäß ÖNORM S 4611 zu verwenden. Kreuzungen von Loipen mit Abfahrten, Lifttrassen oder Straßen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Zusätzlich ist an einer stark befahrenen Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung und Schild mit dem Hinweis „Achtung Langlaufloipe kreuzt“ anzubringen.
Sonstige Gefahren
Sonstige Gefahren im Bereich der Loipen sind durch das „Allgemeine Gefahrenzeichen“ der ÖNORM S 4611 zu kennzeichnen. Gefahrenstellen im Bereich von Loipen sind deutlich abzugrenzen. Diese Abgrenzungen müssen aus anprallhemmendem Material sein und dürfen die Verletzungsgefahr nicht erhöhen. Die Abgrenzungen müssen auch bei schlechten Sichtverhältnissen wahrnehmbar sein.
7. Kontrolle der Loipen
Die Kontrollen haben sich auf den Bereich des gesamten Loipengebietes zu erstrecken und sind den Umständen entsprechend wiederholt durchzuführen.
Umfang der Kontrolle
Im Rahmen der Loipenkontrolle ist zu überprüfen, ob:
a) die Markierungen, Orientierungs- und Warntafeln in unversehrtem Zustand sind und ihre Funktion erfüllen;
b) die Loipen den Anforderungen und Gefahrenstellen entsprechen sowie ausreichend abgesichert sind; c) außerhalb der Loipen gelegene, erkennbare Gefahren die Langläufer auf den Loipen bedrohen.
8. Rettungsmaßnahmen
Mindesteinrichtungen
Das für die Erste Hilfe erforderliche Sanitätsmaterial sowie die erforderlichen Rettungsgeräte sind bei der Einstiegsstelle vorrätig zu halten und laufend zu ergänzen. Vor Saisonbeginn sind nachweislich das Sanitätsmaterial sowie die Rettungsgeräte durch einen Fachkundigen zu überprüfen und eine Bestandsliste anzulegen. Während der Saison sind weitere regelmäßige Kontrollen durchzuführen. Zudem muss ein Skidoo mit Akja ausgerüstet mit Sanitätsmaterial ständig einsatzbereit sein.
Kennzeichnung
Die Meldestellen zur Anforderung des Rettungsdienstes (Rettungstelefone) müssen entsprechend der ÖNORM S 4611 gekennzeichnet sein. Eine unbehinderte, ständig freibleibende und gekennzeichnete Zufahrt zum Ausgangspunkt des Loipengebiets muss für Rettungsdienst und Arzt gesichert sein.
Dokumentation
Jeder Rettungseinsatz bzw. Unfall ist vom Loipenerhalter der Geschäftsstelle bekannt zu geben. Zu melden ist insbesondere der Unfallort, die Unfallzeit, das Alter des Verletzten, die Art der Verletzung, der Hergang des Unfalls sowie die zum Unfallzeitpunkt herrschenden Witterungsbedingungen. Die Meldungen bilden die Basis für die zu erhebende Unfallstatistik.
9. Markierung, Nummerierung, Orientierung und Information
Markierung
Loipen sind mit genormten Tafeln entsprechend der ÖNORM S 4615 zu markieren, wobei für leichte Loipen blaue Tafeln, für mittelschwierige Loipen rote Tafeln und für schwierige Loipen schwarze Tafeln zu verwenden sind.
Der Beschilderung muss die "Loipenlänge" in Kilometer sowie die Laufrichtungen entnommen werden können.
Die Markierungen und Orientierungstafeln sind den Bedürfnissen der Sichtbarkeit und Sicherheit entsprechend so anzubringen, dass sie für den Langläufer auch bei schlechten Sichtverhältnissen wahrnehmbar sind und der Ausgangspunkt bzw. Endpunkt der Loipe erreicht werden kann. Erforderlichenfalls sind entsprechende Abgrenzungen zu verwenden.
Die Markierungstafeln sind rechts der Loipe etwa 1 m neben der Stockspur anzubringen. Der Abstand zwischen den Tafeln hat ungefähr 500 m zu betragen, sofern die Gelände- und Witterungsverhältnisse nicht kürzere Distanzen zulassen. Zwischen den Tafeln können Stangen in oranger Leuchtfarbe als Markierung gesetzt werden.
Auf den Markierungstafeln müssen Name oder Nummer der Loipe, Richtungspfeil und noch zu laufende Kilometer ersichtlich sein.
Die Markierungen müssen entweder aus anprallhemmendem Material sein oder sind so anzubringen, dass sie keine Verletzungsgefahr für den Wintersportler darstellen.
Nummerierung
Die Loipen sind zu nummerieren, wobei die Nummerierung sich möglichst mit der in Kilometern angegebenen Streckenlänge decken sollte. Für Loipengebiete, welche durch Zusammenschluss in Verbindung stehen, ist ein aufeinander abgestimmtes Nummerierungssystem einzurichten.
Orientierung
Am Ausgangspunkt bzw. bei der Einstiegsstelle des Loipengebietes ist an gut sichtbarer Stelle eine große Übersichtstafel zur Gesamtdarstellung des Gebiets anzubringen. Diese soll (darüber informieren)
- welche Loipen offen oder gesperrt sind,
- welche Loipen gespurrt sind,
- welches Loipenprofil vorhanden ist,
- welchen Schwierigkeitsgrad die einzelnen Loipen aufweisen,
- Nummerierung, Name und Länge der Loipen in km angeben,
- die empfohlene Laufrichtung für die Loipen angeben,
- den eigenen Standort deutlich ersichtlich machen,
- über die Telefonnummer des Rettungsdienstes informieren,
- einen Hinweis auf funktionierende Mobilfunknetze geben,
- Verpflegungsstellen an der Loipe kennzeichnen,
- wo ein Schiverleih an der Strecke oder im Ort gefunden werden kann,
- wo sich die Toiletten und die Parkplätze befinden.
Zudem muss sie über ein Streckenprofil verfügen, welches durch entsprechende Kennzeichnung insbesondere auf steilere und schwierigere Streckenabschnitte aufmerksam macht.
Die Einstiegsstellen zu den Loipen sind deutlich zu kennzeichnen. Im Bereich des Einstiegs sind Hinweise zum Loipendienst anzubringen sowie das für die Erste Hilfe erforderliche Sanitätsmaterial bereitzuhalten.
Über diese Gesamtübersicht hinaus ist an zentralen Punkten der gekennzeichneten Loipen (insbesondere Kreuzung mehrerer Loipen) ebenfalls eine entsprechende Orientierung für den Wintersportler sicherzustellen. Hinweistafeln sind in erforderlicher Anzahl anzubringen. Weiters ist dafür Sorge zu tragen, dass vor diesen Orientierungs- und Hinweistafeln ausreichend Platz zum Stehenbleiben vorhanden ist, ohne dadurch andere Loipenbenützer zu behindern.
Verhaltensregeln für Langläufer
An mehreren Stellen des Loipengebietes sind die Langlaufregeln (
FIS-Regeln) in geeigneter Weise bekannt zu machen. Es wird empfohlen, diese auch in Form eines Merkblattes zur Verfügung zu stellen.
Reklameaufschriften
Reklameaufschriften sind nicht zu auffällig und so zu gestalten, dass sie den Zweck der Markierungen und Hinweistafeln nicht beeinträchtigen.
Parkplätze
Loipenorte, die mit Tages- und Wochenendgästen zu rechnen haben, müssen in unmittelbarer Nähe des Start- und Zielraumes über einen geordneten Parkplatz verfügen, dessen Größe dem Loipenangebot entspricht.
Aktuelle Informationen
Auf der Orientierungstafel oder in deren unmittelbarer Nähe ist mindestens einmal täglich die Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit unter Angabe des Datums und der Uhrzeit anzugeben. Es wird empfohlen, hierüber ein Protokoll zu führen.
Sanitäranlagen
In unmittelbarer Nähe des Ein- und Ausstiegs müssen zugängliche Toilettenanlagen zur Verfügung stehen bzw. muss der Standort dieser Anlagen bekannt gemacht werden.
Umkleidemöglichkeiten
Im Bereich der Parkplätze oder der Einstiegsstelle soll eine überdachte und windgeschützte Umkleidemöglichkeit eingerichtet sein.
Abfallbehälter
Im Bereich der Parkplätze und des Ein- und Ausstiegs müssen genügend Abfallbehälter vorhanden sein.
Sonstige Verpflichtungen
Alle Loipen bzw. deren Nahbereich (Sturzräume) sind nach der Schneeschmelze zu säubern. Die Markierungstafeln und Absperrungen sind zu entfernen.
10. Zusatzbestimmungen für Gletscherloipen
Für Gletscherloipen gelten bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen alle Bestimmungen, wie sie für die Absicherung von Pisten in Gletscherregionen bereits Gültigkeit haben. Am Beginn einer Gletscherloipe ist ein Warnschild aufzustellen, das auf die alpine Gefahr und allfällige Gletscherspalten hinweist.
Es wird folgender Text vorgeschlagen:
„Achtung" Hochalpines Gelände!
Verlassen Sie auf keinen Fall
die gespurte Loipe!
Gletscherspalten.
Wenn die Loipe an Gletscherspalten nahe vorbei führt, ist sie mit gelb/schwarzen Stangen und farbigen Leinen abzusichern. Die Markierung der Gletscherloipen muss im Abstand von 50 m durch Stangen (orange Leuchtfarbe) erfolgen. Markierungstafeln müssen im Abstand von 200 m errichtet werden. Markierungstafeln mit Angabe über die noch zu laufende Strecke müssen im Mindestabstand von 1000 m errichtet sein. Die Präparierung der Gletscherloipen muss besonders gewissenhaft erfolgen (Verwehung, Neuschneefall, usw.). Gletscherloipen sind vom Pisten- und Rettungsdienst zu überwachen.
Gleichzeitig mit der Antragstellung ist zur Deckung der im Zusammenhang mit den Erhebungen und der Verleihung entstehenden Kosten für jedes Langlaufgebiet ein Betrag von € 370,-- wertbeständig zu entrichten.
Als Maß zur Bemessung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentral- amt verlautbarte Verbraucherpreisindex 1986 oder ein an diese Stelle tretender Index. Ausgangsbasis ist die Indexzahl zum Zeitpunkt des in Kraft Tretens dieses Statutes, wobei Änderungen so lange nicht zu berücksichtigen sind, als sie 10 v. H. des bisher maßgebenden Betrages nicht übersteigen. Die sich neu ergebenden Kosten sind auf volle Euro-Beträge zu runden.
Der jeweilige Betrag ist an die Geschäftsstelle der Loipengütesiegelkommission zu überweisen. Anträge auf Verleihung des Loipengütesiegels gelten als nicht eingebracht, solange der Betrag nicht erlegt ist. Bei Nichtverleihung werden 50% des geleisteten Betrages rücküberwiesen.
Der Antrag auf Erst- bzw. auf Weiterverleihung des Loipengütesiegels ist bei der Geschäftsstelle der "Steiermärkischen Loipengütesiegelkommission", dem Steirischen Schiverband, schriftlich mittels Antragsformular (Anlage B) und Erhebungsbogen (Anlage C) einzubringen.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch den
Steirischen Skiverband, Junghannsstraße 182, 8967 Haus im Ennstal, Tel.-Nr.: 03686/2119, Fax-Nr.: 03686/2380, E-mail: wintersport@steirerski.at.
Bei Vollständigkeit der Unterlagen ergeht eine schriftliche Verständigung vom Überprüfungstermin durch die Loipengütesiegelkommission an den Loipenbetreiber.
Über die Verleihung des Loipengütesiegels wird dem Antragsteller von der Steiermärkischen Landesregierung eine Urkunde ausgestellt.
Nach der Erstverleihung ist jährlich, spätestens bis 30.9. des laufenden Jahres, ein Erhebungsbogen mit den aktuellen Informationen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachabteilung 12B, einzureichen.
| Tragöß | Loipe Grüner See | Erstverleihung |
| Altaussee | Blaa Alm - Loipe | 2. Weiterverleihung |
| Bad Aussee | Sonnenloipe | 2. Weiterverleihung |
| Bad Mitterndorf | Salzkammergutloipe | 3. Weiterverleihung |
| Eisenerz | Loipe Eisenerzer Ramsau | 2. Weiterverleihung |
| Hafning - Trofaiach | Krumpenloipe | 2. Weiterverleihung |
| Hall bei Admont | Loipe Mühlau | 3. Weiterverleihung |
| Hohtentauern | Tauernloipe | 2. Weiterverleihung |
| Krakautal | Etrachloipe | 2. Weiterverleihung |
| Liezen | Pyhrnloipe | 3. Weiterverleihung |
| Mariazell - St.Sebastian | Flugplatzloipe | 2. Weiterverleihung |
| Ramsau am Dachstein | WM-Loipe | 3. Weiterverleihung |
| St.Jakob im Walde | Jogllandloipe | 3. Weiterverleihung |
| Tauplitz | Loipen Tauplitzalm u. -ort | 3. Weiterverleihung |
| Wald am Schoberpass | Sportloipe | 2. Weiterverleihung |
Ziel und Aufgabe der ARGE "Steirische Langlauf-Orte & Betriebe" ist die Entwicklung einer marktfähigen, qualitätsgesicherten nordischen Infrastruktur mit betrieblichen Angeboten und einem effizienten Vertrieb für das Langlaufen in der Steiermark. Ein weiteres übergeordnetes Ziel ist die Weiterentwicklung der steirischen Langlaufphilosophie in Richtung neuer, junger, sportlicher und gesundheitsbewusster Zielgruppen (vor allem mit Skating). Gemeinsame Ideenfindung und gegenseitige Motivation im Rahmen von Gruppentagen und ERFA Schulungen sind der ARGE ein großes Anliegen. Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der ARGE ist die Erlangung des Steirischen Loipengütesiegels.
Derzeitiger Mitgliederstand
Orte:
- Ramsau am Dachstein
- Altaussee
- Bad Mitterndorf/Pichl Kainisch
- Tauplitz/Tauplitzalm
- Bad Aussee
- Liezen
- Hall/Admont
- Eisenerz
- St. Jakob im Walde
- Wald am Schoberpaß
- Mariazellerland/St. Sebastian
- Hafning/Trofaiach
- Krakauebene
- Hohentauern
- Tragöß
Betriebe:
27Betriebe mit ca. 1400 Betten
Leistungsbeiträge für anteilige Werbekosten:
Regionen:
Für Neueinsteiger im 1. Jahr € 900,- excl. MWST
ab dem 2. Jahr pro Jahr € 750,- excl. MWST
Betriebe:
€ 300,- excl. MWST pro Jahr
Die Mindestmitgliedschaft beträgt 3 Jahre.
nähere Infos unter:
Dr. Alois Stadlober
Sportbüro Ramsau
Ort 337
8972 Ramsau am Dachstein
Tel.: 03687/ 81101
Fax: 03687/ 81151
e-mail: office@ramsausport.com
Die Unfallstatistik am Langlaufsektor hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Dieser Umstand ist einerseits darauf zurückzuführen, dass sich das Eigenkönnen der Langläufer zunehmend verbessert hat. Aber auch das Steirische Loipengütesiegel mit seinen Sicherheitsvorkehrungen und Qualitätsvorgaben wie z.B. hinsichtlich der Präparierung der Loipen hat dazu wesentlich beigetragen.




