Personenstandswesen
Referatsleiterin: Mag. Rita HIRNER
Tel.: (0316) 877 - 2092
Fax: (0316) 877 - 2123
E-Mail: fa7c@stmk.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Unter Personenstand versteht man die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung, einschließlich des Namens.
Personenstandsfälle im Zusammenhang mit Geburt, Heirat und Tod werden von den Standesbeamten in den Personenstandsbehörden (Standesämtern bzw. Standesamtsverbänden) bearbeitet.
Jedes Standesamt bzw. jeder Standesamtsverband führt ein Geburtenbuch, ein Ehebuch und ein Sterbebuch.
Für die eingetragene Partnerschaft sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig, die ein Partnerschaftsbuch führen.
Die fachliche Aufsicht über die Standesämter sowie die Beglaubigung (Legalisation) von inländischen Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) obliegt der Fachabteilung 7C (FA7C).
PERSONENSTANDSURKUNDEN
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
Liste der Standesämter und Standesamtsverbände- Ansprechpartner
Gesetzliche Grundlage
BEGLAUBIGUNG UND APOSTILLE
Die Begriffe Beglaubigung und Apostille
- Was ist eine Beglaubigung
- Was ist eine Apostille
- Wer ist für Beglaubigungen zuständig
- Wer ist für Apostillen zuständig
Ausstellung
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Beglaubigungsweg in Österreich
Internationale Vereinbarungen, Länderübersicht- Ansprechpartner
NAMENSRECHT UND NAMENSÄNDERUNG
STANDESBEAMTENLEHRGÄNGE, FACHPRÜFUNGEN



