Navigation und Service

[Alt + 0] - Zur Startseite[Alt + 1] - Zur Suche[Alt + 2] - Zur Hauptnavigation[Alt + 3] - Zur Subnavigation[Alt + 4] - Zum Inhalt[Alt + 5] - Kontakt
Sie sind hier: 

Personenstandswesen

Referatsleiterin: Mag. Rita HIRNER
Tel.: (0316) 877 - 2092
Fax: (0316) 877 - 2123
E-Mail: fa7c@stmk.gv.at
Parteienverkehr: Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung

 

Unter Personenstand versteht man die sich aus den Merkmalen des Familienrechts ergebende Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung, einschließlich des Namens.
Personenstandsfälle im Zusammenhang mit Geburt, Heirat und Tod werden von den Standesbeamten in den Personenstandsbehörden (Standesämtern bzw. Standesamtsverbänden) bearbeitet.
Jedes Standesamt bzw. jeder Standesamtsverband führt ein Geburtenbuch, ein Ehebuch und ein Sterbebuch.
Für die eingetragene Partnerschaft sind die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig, die ein Partnerschaftsbuch führen.


Die fachliche Aufsicht über die Standesämter sowie die Beglaubigung (Legalisation) von inländischen Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) obliegt der Fachabteilung 7C (FA7C).

 

PERSONENSTANDSURKUNDEN

 

 

BEGLAUBIGUNG UND APOSTILLE

 

Die Begriffe Beglaubigung und Apostille

Ausstellung

 

NAMENSRECHT UND NAMENSÄNDERUNG

 

 

STANDESBEAMTENLEHRGÄNGE, FACHPRÜFUNGEN

 

 

 
  • socialbuttonssocialbuttons
    socialbuttons