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Vermessung

Aufgaben
Vermessungsgerät © ABBSTSTA
VermessungsgerätVermessungsgerät
© ABBSTSTA
 

Hinweis:
Die Durchführung von Vermessungen geschieht nur im agrarbehördlichen Wirkungskreis!

  • Organisation, Leitung, Durchführung und Kontrolle aller technischen Arbeiten im Vermessungsreferat
  • Vorbereitung, Planung und Durchführung aller anfallenden Vermessungsarbeiten und Erstellung von Teilungsplänen
  • Aufbereitung der gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften des BEV
  • Vermessungstechnische Ausbildung neu eingestellter Mitarbeiter
 
Kosten und Aufwand

Wenn auch für die Vermessungsarbeiten einschließlich Planerstellung keine Beiträge zu leisten sind, haben die Parteien die Hilfsdienste bei der Vermessung und das notwendige Material, wie Grenzmarken, Farbe, Pflöcke und Hilfsgeräte (Motorsäge, Schlaggeräte, Hacken, Schaufel etc.) unentgeltlich beizustellen.
Bei Großverfahren ist derzeit eine Förderung des Aufwandes möglich.

 
Zeitliche Abwicklung

Die Akte werden grundsätzlich nach dem Antragsdatum behandelt.
Die Außen- und Vermessungsarbeiten erfolgen in der Regel in den Monaten April bis Oktober, während die Ausarbeitung und Erstellung der Pläne für die folgenden Wintermonate vorgesehen ist.
Unter Berücksichtigung einer allfälligen Wartezeit muss daher mit einer Durchführungszeit von derzeit 1-2 Jahren gerechnet werden.

 
Fachkoordinator und Ansprechpartner

Fachkoordinator: Externe Verknüpfung DI Markus Mareich

Ansprechpartner:

GRAZ: Externe Verknüpfung DI Birgit Riemer, Externe Verknüpfung Reinhard Schachner

STAINACH: Externe Verknüpfung Ing. Herbert Schilcher, Externe Verknüpfung Gerhard Trinker

Servicestelle LEOBEN: Externe Verknüpfung DI Markus Mareich, Externe Verknüpfung Ing. Karl Schantl

 
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