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Kundmachung von Rechtsvorschriften

Die Kundmachung hat zwei Aufgaben: 

Zum einen ist sie unerlässliche Voraussetzung für die Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift; Gesetze und Verordnungen existieren rechtlich gesehen noch nicht, wenn sie beschlossen, sondern erst dann, wenn sie kundgemacht sind.

Zum an­deren soll die Kundma­chung diejenigen über den Inhalt der Rechtsvorschrift informieren, die von ihr betroffen sind. Sie dient damit dem rechtsstaatlichen Gedanken. Das Externe Verknüpfung Steiermärkische Kundmachungsgesetz regelt, wo steirische Rechtsvorschriften (ausgenommen die der Stadt Graz und der Gemeinden) kundzu­machen sind: grundsätzlich im Landesgesetzblatt oder in der Grazer Zeitung. 

 
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