Kundmachung von Rechtsvorschriften
Die Kundmachung hat zwei Aufgaben:
Zum einen ist sie unerlässliche Voraussetzung für die Verbindlichkeit einer Rechtsvorschrift; Gesetze und Verordnungen existieren rechtlich gesehen noch nicht, wenn sie beschlossen, sondern erst dann, wenn sie kundgemacht sind.
Zum anderen soll die Kundmachung diejenigen über den Inhalt der Rechtsvorschrift informieren, die von ihr betroffen sind. Sie dient damit dem rechtsstaatlichen Gedanken. Das
Steiermärkische Kundmachungsgesetz regelt, wo steirische Rechtsvorschriften (ausgenommen die der Stadt Graz und der Gemeinden) kundzumachen sind: grundsätzlich im Landesgesetzblatt oder in der Grazer Zeitung.



