Landesgesetzblatt
Was finde ich im Landesgesetzblatt?
Wie oft erscheint das Landesgesetzblatt?
Wer betreut das Landesgesetzblatt redaktionell?
Wo kann ich das gedruckte Landesgesetzblatt abonnieren?
Wo kann ich ein gedrucktes Einzelexemplar kaufen?
Gibt es das Landesgesetzblatt im Internet?
Wie bekomme ich den Newsletter über neue Landesgesetzblätter?
Was finde ich im Landesgesetzblatt?
Im Landesgesetzblatt müssen insbesondere kundgemacht werden:
- Gesetzesbeschlüsse des Landtages;
- Verordnungen des Landeshauptmannes und der Landesregierung, sofern sie nicht in der Grazer Zeitung kundzumachen sind;
- Staatsverträge des Landes sowie alle solche Staatsverträge betreffenden Erklärungen;
- Vereinbarungen des Landes gemäß Artikel 15a B-VG, die vom Landtag zu genehmigen sind, sowie alle solche Vereinbarungen betreffenden Erklärungen;
- Wiederverlautbarungen von Gesetzen durch die Landesregierung;
- Aussprüche des Verfassungsgerichtshofes gemäß Artikel 138a, 139, 139a, 140 und 140a B-VG;
- sonstige Rechtsvorschriften, deren Kundmachung im Landesgesetzblatt in Landesgesetzen angeordnet ist.
Wer betreut das Landesgesetzblatt redaktionell?
Diese Aufgabe nimmt die Fachabteilung 1F im Amt der Steiermärkischen Landesregierung wahr. Wenn Sie z.B. wissen wollen, wann das nächste Landesgesetzblatt erscheint, wann ein beschlossenes Gesetz voraussichtlich kundgemacht wird, oder wenn Sie andere Fragen zum Inhalt des Landesgesetzblattes haben, kontaktieren Sie:
Mag. Schadia Badr
Burgring 4, 8010 Graz
Tel.: (0316) 877-2307
Fax: (0316) 877-804395
E-Mail: lgbl@stmk.gv.at



