Ernennung
Ernennung auf einen anderen Dienstposten
Die Ernennung auf eine andere Planstelle erfolgt auf Ansuchen von betroffenen LandeslehrerInnen. Sie ist nur zulässig, wenn der/die Landeslehrer/in die besonderen Ernennungserfordernisse für diese Planstelle erfüllt (§ 8 Abs. 1 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes).
Das Ansuchen ist im Dienstwege einzubringen.
Ansprechpartner
Kaiser Reinhold
| EMail: | reinhold.kaiser@stmk.gv.at | |
| Telefon: | +43 (316) 877-3671 | |
| Fax: | +43 (316) 877-4364 |



