
Jahresplaner-Termine
Unterrichtsjahr
Ganzjährig geführte Schulen Unterrichtsjahr vom 14.09.2009 bis 09.07.2010
Betriebsleiter/innenlehrgänge:
Fachbereich „Ländliche Hauswirtschaft"
Schwerpunkt „Gesundheit und Soziales" Betriebspraktikum vom 07.04.2010 bis 18.06.2010
Schwerpunkt „Ernährung und Tourismus" Betriebspraktikum vom 07.01.2010 bis 26.03.2010 oder 14.09.2009 bis 20.11.2009
(10 Unterrichtswochen plus 2 Ferienwochen nach Wahl = 12 Wochen)
Fachbereich „Obstwirtschaft u. EDV-Technik" Unterrichtsjahr vom 03.11.2009 bis 09.07.2010
Fachbereich „Land- und Forstwirtschaft" Unterrichtsjahr vom 03.11.2009 bis 30.04.2010
Ferien
Schulfrei erklärte Tage, Internatswochenende, Schulzeiten:
Nach § 11 Abs. 2 des Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes
werden von der Schulbehörde drei Tage, d.s. Montag, 07. Dezember 2009, Freitag, 14. Mai 2010
und Freitag, 04. Juni 2010 für schulfrei erklärt.
Zwei weitere Tage kann der/die Schulleiter/in aus Anlässen des schulischen oder öffentlichen Lebens und
religiöser Übungen für schulfrei erklären.
An allen land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen ist eine Zusammenziehung des
Unterrichtes auf fünf Tage in der Woche (Mo - Fr) festgelegt.
Pro Schuljahr kann maximal ein Internatswochenende geführt werden, wobei die Terminwahl den
einzelnen Schulen obliegt. Für die Führung eines Wochenendinternatsdienstes ist die Anwesenheit von
mindestens 20 Schüler/innen erforderlich.
Die Schüler/innenabreise vor Wochenenden ist für alle Schüler/innen am Freitag, ab 15.00 Uhr,
vorzusehen. Die Schüler/innenanreise bei Schulen mit angeschlossenem Internat ist für Montag früh
festgesetzt. Maximal eine Stunde vor dem möglichen Unterrichtsbeginn kann ein Anreisedienst vorgesehen
werden.
Die Abreise bei Ferienbeginn und vor Feiertagen kann an den Internatsschulen jeweils am letzten Schultag
nach Beendigung des Unterrichtes erfolgen. Für Abweichungen vom obigen Zeitplan ist in begründeten
Fällen rechtzeitig bei der Schulbehörde anzusuchen.
Praxiszeit an drei- bzw. vierjährigen Fachschulen
Die Praxiszeit in der 3-jährigen Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft umfasst mindestens drei
Monate, in der vierjährigen Fachschule 15 Monate und ist nach Abschluss des vierten Semesters bis spätestens
zum Ende des dritten bzw. vierten Unterrichtsjahres zu leisten. Das Betriebspraktikum kann voll oder teilweise in landwirtschaftlichen Betrieben, in Sozialeinrichtungen sowie in Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben der EU-Länder abgelegt werden.
In den Fachschulen für Land- und Forstwirtschaft ist nach Abschluss des 4. Semesters bis zum Abschluss des Betriebsleiterlehrganges im 3-jährigen Modell eine Praxiszeit von mindestens 3 Monaten und im 4-jährigen Modell von 15 Monaten nachzuweisen, wovon jeweils mindestens drei Monate als Fremdpraxis zu leisten sind. Das Betriebspraktikum als alternativer Pflichtgegenstand kann voll oder teilweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder in Betrieben des Handels, des Gewerbes oder der Industrie der EU-Länder abgelegt werden. Die Zeit der landwirtschaftlichen Heimpraxis kann voll oder teilweise auch für eine Praxis oder Lehrzeit in den genannten Betrieben verwendet werden. Die Schüler/innen sind zu Aufzeichnungen während der Heim- und Fremdpraxis verpflichtet und haben Veranstaltungen auf Grund von Einberufungen durch die Schule zu besuchen.



