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Jahresplaner-Termine

Unterrichtsjahr


Ganzjährig geführte Schulen Unterrichtsjahr vom 12.09.2011 bis 06.07.2012


Betriebsleiter/innenlehrgänge:


Fachbereich „Ländliche Hauswirtschaft" - Betriebspraktikum

Schwerpunkt „Gesundheit und Soziales" bzw.
"Tourismus und BDL"

26.03.2012 bis 17.06.2012

Schwerpunkt „Tourismus und Soziales"

09.01.2012 bis 25.03.2012

 Schwerpunkt "Landwirtschaft und Tourismus" 12.09.2011 bis 20.11.2011
 Schulversuch FSLE Grabnerhof  22.8.2011 bis 30.10.2011

 10 Unterrichtswochen plus 2 Ferienwochen nach Wahl = 12 Wochen

Fachbereich „Obstwirtschaft u. EDV-Technik" Unterrichtsjahr vom 03.11.2011 bis 06.07.2012


Fachbereich „Land- und Forstwirtschaft" Unterrichtsjahr vom 03.11.2011 bis 27.04.2012

 

 

 
Ferien
Entspannung 
EntspannungEntspannung
 

 

Weihnachtsferien vom    24.12.2011 bis 06.01.2012
 Semesterferien vom  20.02.2012 bis 26.02.2012
 Osterferien vom  31.03.2012 bis 10.04.2012
 Pfingstferien vom  26.05.2012 bis 29.05.2012
 Sommerferien vom  07.07.2012 bis 09.09.2012





 

 

 

 
Schulfrei erklärte Tage, Internatswochenende, Schulzeiten:

 

Nach § 11 Abs. 2 des Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes
werden von der Schulbehörde drei Tage für schulfrei erklärt:

Montag, 31. Oktober 2011
Freitag, 9. Dezember 2011 und
Freitag, 18. Mai 2012 .

Zwei weitere Tage kann der/die Schulleiter/in aus Anlässen des schulischen oder öffentlichen Lebens und religiöser Übungen für schulfrei erklären.
An allen land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen ist eine Zusammenziehung des Unterrichts auf fünf Tage in der Woche (Mo - Fr) festgelegt.
Pro Schuljahr kann maximal ein Internatswochenende geführt werden, wobei die Terminwahl den einzelnen Schulen obliegt. Für die Führung eines Wochenendinternatsdienstes ist die Anwesenheit von mindestens 20 Schüler/innen erforderlich.
Die Schüler/innenabreise vor Wochenenden ist für alle Schüler/innen am Freitag, ab 15.00 Uhr, vorzusehen. Die Schüler/innenanreise bei Schulen mit angeschlossenem Internat ist für Montag früh festgesetzt. Maximal eine Stunde vor dem möglichen Unterrichtsbeginn kann ein Anreisedienst vorgesehen werden.
Die Abreise bei Ferienbeginn und vor Feiertagen kann an den Internatsschulen jeweils am letzten Schultag nach Beendigung des Unterrichtes erfolgen. Für Abweichungen vom obigen Zeitplan ist in begründeten Fällen rechtzeitig bei der Schulbehörde anzusuchen.  

 

 
Praxiszeit an drei- bzw. vierjährigen Fachschulen

Die Praxiszeit in der 3-jährigen Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft umfasst mindestens drei Monate, in der vierjährigen Fachschule 15 Monate und ist nach Abschluss des vierten Semesters bis spätestens zum Ende des dritten bzw. vierten Unterrichtsjahres zu leisten. Das Betriebspraktikum kann voll oder teilweise in landwirtschaftlichen Betrieben, in Sozialeinrichtungen sowie in Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben der EU-Länder abgelegt werden.
In den Fachschulen für Land- und Forstwirtschaft ist nach Abschluss des 4. Semesters bis zum Abschluss des Betriebsleiterlehrganges im 3-jährigen Modell eine Praxiszeit von mindestens 3 Monaten und im 4-jährigen Modell von 15 Monaten nachzuweisen, wovon jeweils mindestens drei Monate als Fremdpraxis zu leisten sind. Das Betriebspraktikum als alternativer Pflichtgegenstand kann voll oder teilweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder in Betrieben des Handels, des Gewerbes oder der Industrie der EU-Länder abgelegt werden. Die Zeit der landwirtschaftlichen Heimpraxis kann voll oder teilweise auch für eine Praxis oder Lehrzeit in den genannten Betrieben verwendet werden. Die Schüler/innen sind zu Aufzeichnungen während der Heim- und Fremdpraxis verpflichtet und haben Veranstaltungen auf Grund von Einberufungen durch die Schule zu besuchen.

 
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