Jahresplaner-Termine
Ganzjährig geführte Schulen Unterrichtsjahr vom 12.09.2011 bis 06.07.2012
Betriebsleiter/innenlehrgänge:
Fachbereich „Ländliche Hauswirtschaft" - Betriebspraktikum
| Schwerpunkt „Gesundheit und Soziales" bzw. "Tourismus und BDL" |
26.03.2012 bis 17.06.2012 |
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Schwerpunkt „Tourismus und Soziales" |
09.01.2012 bis 25.03.2012 |
| Schwerpunkt "Landwirtschaft und Tourismus" | 12.09.2011 bis 20.11.2011 |
| Schulversuch FSLE Grabnerhof | 22.8.2011 bis 30.10.2011 |
10 Unterrichtswochen plus 2 Ferienwochen nach Wahl = 12 Wochen
Fachbereich „Obstwirtschaft u. EDV-Technik" Unterrichtsjahr vom 03.11.2011 bis 06.07.2012
Fachbereich „Land- und Forstwirtschaft" Unterrichtsjahr vom 03.11.2011 bis 27.04.2012
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Nach § 11 Abs. 2 des Steiermärkischen land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes
Montag, 31. Oktober 2011 |
Die Praxiszeit in der 3-jährigen Fachschule für Land- und Ernährungswirtschaft umfasst mindestens drei Monate, in der vierjährigen Fachschule 15 Monate und ist nach Abschluss des vierten Semesters bis spätestens zum Ende des dritten bzw. vierten Unterrichtsjahres zu leisten. Das Betriebspraktikum kann voll oder teilweise in landwirtschaftlichen Betrieben, in Sozialeinrichtungen sowie in Handels-, Gewerbe- oder Industriebetrieben der EU-Länder abgelegt werden.
In den Fachschulen für Land- und Forstwirtschaft ist nach Abschluss des 4. Semesters bis zum Abschluss des Betriebsleiterlehrganges im 3-jährigen Modell eine Praxiszeit von mindestens 3 Monaten und im 4-jährigen Modell von 15 Monaten nachzuweisen, wovon jeweils mindestens drei Monate als Fremdpraxis zu leisten sind. Das Betriebspraktikum als alternativer Pflichtgegenstand kann voll oder teilweise in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben oder in Betrieben des Handels, des Gewerbes oder der Industrie der EU-Länder abgelegt werden. Die Zeit der landwirtschaftlichen Heimpraxis kann voll oder teilweise auch für eine Praxis oder Lehrzeit in den genannten Betrieben verwendet werden. Die Schüler/innen sind zu Aufzeichnungen während der Heim- und Fremdpraxis verpflichtet und haben Veranstaltungen auf Grund von Einberufungen durch die Schule zu besuchen.





