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Antragstellung

Landesauszeichnungen

Der Antrag kann an das Referat für Protokoll und Auszeichnungen oder an das Büro des Landeshauptmannes, 8011 Graz-Burg, gerichtet werden.
Der Antrag ist formlos, sollte aber unbedingt enthalten:
* Geburtsort, Geburtdatum, Wohnadresse des/der Auszuzeichnenden
* Ausführlicher Lebenslauf und die Darstellung der Verdienste
* Telefonnummer, E-Mailadresse des/der Auszuzeichnenden
* Telefonnummer, E-Mailadresse des Anregers/Anregerin

Gemäß den Usancen werden Ehrenzeichen im Bundesland Steiermark erst ab Vollendung des 50. Lebensjahres verliehen.

 
Landeswappen

Der Antrag kann an das Referat für Protokoll und Auszeichnungen oder an das Büro des Landeshauptmannes, 8011 Graz-Burg, gerichtet werden.

Der Antrag ist formlos, sollte aber unbedingt enthalten:
Genauer Firmenworlaut, Name und Adresse des Antragstellers, ausführliches Unterlagenmaterial.

Die Antragstellung selbst ist kostenfrei.

Im Falle der Zuerkennung des Rechtes zur FÜHRUNG des Landeswappens entsteht eine
Verwaltungsabgabe von 436,04 EURO.
Im Falle der Zuerkennung des Rechtes zur VERWENDUNG des Landeswappens entsteht eine Verwaltungsabgabe von 43,60 EURO.

Kontaktadressen
Referat für Protokoll und Auszeichnungen
Telefon: +43 (316) 877-2507
Fax: +43 (316) 877-4272
E-Mail: protokoll@stmk.gv.at
Büro des Landeshauptmannes
Telefon +43 (316) 877-3000
Fax: +43 (316) 877-3608
Internet: http://www.landeshauptmann.steiermark.at

 
Sportauszeichnungen
Anträge sind an  die Fachabteilung 12C des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Jahngasse 1, 8010 Graz, zu richten.
Homepage. http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/beitrag/10001722/1279818/

Leitung
 
Hofrat Dr. Friedrich Stehlik
Kontaktadresse
Jahngasse 1, 8010 Graz
Telefon: 0316 877-4259
Fax: 0316 877-3456
E-Mail: fa12c@stmk.gv.at
 
Einsatzorganisationen
Anträge sind grundsätzlich an die jeweilige Einsatzorganisation zu richten.
Informationen bekommen Sie bei der Fachabteilung 7B Katastrophenschutz und Landesverteidigung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, Paulustorgasse 4, 8010 Graz.
Homepage:
http://www.katastrophenschutz.steiermark.at/cms/ziel/5444/DE/

Leitung
Hofrat Dr. Kurt Kalcher
Kontaktadresse
Tel. 0316/877/2218 oder 3485
Fax. 0316/877/3003
fa7b@stmk.gv.at

 
Bundesauszeichnungen
Der Antrag kann an das Referat für Protokoll und Auszeichnungen oder an das Büro des Landeshauptmannes, 8011 Graz-Burg, gerichtet werden.
Der Antrag ist formlos, sollte aber unbedingt enthalten:
* Geburtsort, Geburtdatum, Wohnadresse des/der Auszuzeichnenden
* Ausführlicher Lebenslauf und die Darstellung der Verdienste
* Telefonnummer, E-Mailadresse des/der Auszuzeichnenden
* Telefonnummer, E-Mailadresse des Anregers/Anregerin

** bei Bediensteteten im öffentlichen Dienst sind die aktuelle dienstrechtliche Einstufung, Eintrittsdatum in den öffentlichen Dienst, Pragmatisierungsdatum, Vorrückungsstichtag sowie Zustimmung der vorgesetzten Dienststelle notwendig.

Kontaktadressen

Referat für Protokoll und Auszeichnungen
Telefon: +43 (316) 877-2507
Fax: +43 (316) 877-4272
E-Mail: protokoll@stmk.gv.at

Büro des Landeshauptmannes
Telefon +43 (316) 877-3000
Fax:       +43 (316) 877-3608
Internet: http://www.landeshauptmann.steiermark.at

 
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