Aufsicht und pädagogische Fachberatung
Aufgaben
Aufsicht und pädagogische Fachberatung in Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtungen
Aufsicht:
Die Aufsicht erstreckt sich über alle Belange der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, soweit sie durch Landesgesetze geregelt sind.
Die Aufsichtsbesuche erfolgen in den Kinderbildungs-und -betreuungseinrichtungen ohne Vorankündigung vor Ort.
Ziel:
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Sicherung gesetzeskonformer Rahmenbedingungen
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Kontrolle über die gerechtfertigte Verwendung öffentlicher Budgetmittel
Pädagogische Fachberatung
Die pädagogische Fachberatung hat die Qualitätssicherung und -entwicklung im Sinne der Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungsarbeit zum Ziel:
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Information über aktuelle Entwicklungen, neue gesetzliche Bestimmungen und Veränderungen der Bedingungen im Arbeitsfeld der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
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Anregung und Begleitung innovativer Handlungskonzepte, orientiert an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Entwicklungen
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Unterstützung und Begleitung des Personals in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
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Beratung hinsichtlich Erhaltung und Errichtung von Kinderbildungs- und - betreuungseinrichtungen z.B. bei Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen)
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Beratung bei allfälligen Anfragen betreffend Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Weitere Angebote
Herausgabe von Fachbroschüren - Veranstaltungen in der Region
- Übersichtskalender der pädagogischen Fachberaterin
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Kollmann Claudia - Übersichtskalender der pädagogischen Fachberaterin
Schweighofer Andrea - Benutzeranleitung zur Anmeldung Online
Anmeldung Online
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