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Aufsicht und pädagogische Fachberatung

Aufgaben

Aufsicht und pädagogische Fachberatung in Kinderbildungs- und
-betreuungseinrichtungen

Aufsicht:

Die Aufsicht erstreckt sich über alle Belange der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, soweit sie durch Landesgesetze geregelt sind.
Die Aufsichtsbesuche erfolgen in den Kinderbildungs-und -betreuungseinrichtungen ohne Vorankündigung vor Ort.


Ziel:

  • Sicherung gesetzeskonformer Rahmenbedingungen
  • Kontrolle über die gerechtfertigte Verwendung öffentlicher Budgetmittel
 
Pädagogische Fachberatung

Die pädagogische Fachberatung hat die Qualitätssicherung und -entwicklung im Sinne der Bildungs-, Erziehungs-, und Betreuungsarbeit zum Ziel:

  • Information über aktuelle Entwicklungen, neue gesetzliche Bestimmungen und Veränderungen der Bedingungen im Arbeitsfeld der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
  • Anregung und Begleitung innovativer Handlungskonzepte, orientiert an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gesellschaftlichen Entwicklungen
  • Unterstützung und Begleitung des Personals in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
  • Beratung hinsichtlich Erhaltung und Errichtung von Kinderbildungs- und - betreuungseinrichtungen z.B. bei Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen) 
  • Beratung bei allfälligen Anfragen betreffend Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
 
Weitere Angebote

 

 
 
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