MITGLIEDSEHRENZEICHEN
Grundsätzliches:
a) Das Mitgliedsehrenzeichen kann nur an Mitglieder der ÖWR verliehen werden.
b) Als Grundlage zur Berechnung für die Mitgliedsdauer gilt die nach-weisliche Bezahlung der Mitgliedsbeiträge.
Allgemeine Bestimmungen:
Der Antrag auf Verleihung kann erfolgen durch :
a) Mitglieder der Landesleitung
b) Haupteinsatzleiter
c) Einsatzleiter
Die Eingabe erfolgt an den zuständigen Landesverband unter Beischluss der notwendigen Unterla-gen. Die Verleihung erfolgt im Rahmen der Landesverbände.
Verleihungsbestimmungen:
a) Mitgliedsehrenzeichen in Bronze
für 10-jährige Mitgliedschaft
b) Mitgliedsehrenzeichen in Silber
für 20-jährige Mitgliedschaft
c) Mitgliedsehrenzeichen in Gold
für 30-jährige Mitgliedschaft
Für 40- bzw. 50-jährige Mitgliedschaft wird beim Mitgliedsehrenzeichen in Gold die Jahreszahl im Kranz eingeprägt.





