Bezirk Weiz

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 23. April 1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.


"Im silbernen Schild eine naturfarbene entwurzelte Birke."

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Wirkung vom 1. August 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
"Über silbernem Schildfuß mit einem wachsenden schwarzen Viadukt von drei Bogenfeldern, in Rot ein silberner Schräglinksbalken, aus dem rechts aufwärts in Silber die Krümme eines Bischofstabes mit eingeschriebenem Ulrichskreuz, links abwärts in Silber eine Rose mit Kelchblättern wächst."

Die Steiermärkische Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, mit Beschluß vom 11. Mai 1970 der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Fischbach mit Wirkung vom 1. August 1970 das Recht zur Führung verliehen.
"In silbernen Schild ein grüner zweispitiziger, mit vier Fichten bestandener Berg, den ein silberner, mit einem blauen Fisch belegter
Balken überquert."

"ein Adler in grünem Dreieck auf goldenem Grund, sowie einen blauer Fisch auf silbernem Grund".

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 14. Juni 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 1. Mai 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 21. Juli 1922 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 2. Juli 1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
"Seckaus Farben als geschweifte Pfähle , unterlegt mit dem Wolf, dem ursprünglichen Wappentier der Stubenberger, allerdings in abgewandelter Form schreitend"

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 2. Juli 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 14. Juni 1993 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 21. Februar 1983 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
"In Rot über einem durchbrochenem silbernen Mühlstein anstoßend silberne Weinblätter in Sparrenform."

Das Eichhörnchen im Wappen verweist auf die Grafen von Falbenhaupt. Für das Gemeindewappen ist das Eichhörnchen in seiner natürlichen Farbe Rot nach unten springend in einem silbernen Schräglinksbalken gestellt, um auf die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Grundherrschaftsverhältnisse hinzuweisen. Aus dem Spalt wachsen einerseits Apfelblätter (für Wetzawinkel, wo die Obstbauschule angesiedelt ist), andererseits Birkenblätter (stellver-
tretend für Pirching, dessen Ortsname sich von der Birke herleitet). Durch die aus dem Spalt wachsenden Blätter ist der Bezug zu den einzelnen Gemeindeteilen hergestellt (alle vier konnten nicht untergebracht werden); außerdem springt das Eichhörnchen förmlich durch diese Blätter.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 20. Juni 1988 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 19. April 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 11. Dezember 1967 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 12. Dezember 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
„In blauem Schild über einem goldenen Zahnrad in Form eines gewölbten Balkens in Gold der Ausschnitt einer Weizenähre mit sechs Körnern.“ (LGBl. 1979, 19. Stück, Nr. 81).

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 23. September 1996 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 20. März 1967 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 20. Juni 1988 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 1. Juli 1977 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 5. Oktober 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Im Wappen finden sich Wassertropfen - sie drücken die sprichwörtliche Lebensqualität in der Gemeinde Mortantsch aus. Die sechs Hufeisen versinnbildlichen die sechs Katastralgemeinden und sind ein Hinweis auf das Adelsgeschlecht der Hafner, von denen das Wappen stammt.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 8. Mai 1989 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.


© Gemeinde Neudorf
Globus:
Symbolisiert die Vermessung. Am Schöckl im Gemeindegebiet Neudorf steht ein historischer Vermessungsstein. Dieser erinnert an die erste große Landesvermessung von 1762.
Joseph Liesganig hat erstmals den Meridian zwischen Tschechien und Waraschin in Kroatien vermessen und zu diesem Zwecke am Schöckl einen ganz wichtigen Meßpunkt eingerichtet.
Rodungsmesser:
Zeichen der Arbeit und des Besitznehmens der Bewohner des Mittelalters der ihnen anvertrauten Landschaft am Fuße des Schöckls. ( Ein DORF NEU in die Landschaft gerodet.- NEUDORF )
Lindenblattschnitt:
Ein Naturdenkmal vieler Gehöfte in Neudorf. In vielen Höfen steht ein Lindenbaum, deren Blüten (gegen Erkältung) oder Rinde (gegen Verbrennung) gesundheitlich eine wichtige Rolle spielten.
Die Wappenfarben:
Silber:
Das diesseitige Metall
Grün:
Für die Natur als Lebensraum
Rot:
Das Herzblut der Bewohner aller Generationen

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 22. März 1999 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Dem Wunsch der Gemeindevertretung entsprechend, die Vereinigung der vier Katastralgemeinden, nämlich Arnwiesen, Gamling, Kaltenbrunn und Nitscha, im Wappen auszudrücken, wurde durch die schräge Vierteilung des Schildes entsprochen, die es in dieser Form bisher in keinem steirischen Gemeindewappen gibt.

Kaiser Ferdinand III. verlieh am 15. Dezember 1639 das Recht zur Führung eines Wappens.


Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 19. Februar 1979 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

"In einem durch Wellenschnitt von Silber zu Grün gespaltenen Schild vorn drei grüne Nadelbäume, hinten das silberne Bergwerkszeichen über drei (1:2) silbernen Kugeln".

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 9. April 1973 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 16. Juni 1997 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 4. Mai 1998 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
"In goldenem Schild pfahlweise zwei gestürzte auswärts gekehrte blaue Reithauen, von einer roten Akelei mit zwei Blättern und zwei Blüten unterlegt."
Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 12. Juli 1976 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Das Wappen stellt einen Bergknappen auf goldenem Grund, mit einem Bergeisen auf den Stein hauend dar. Das gebrochene Richtrad verweist auf die namensgebende Schutzpatronin „Hl. Katharina“ und ihre Hinrichtung durch das Rad.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 19. Juni 1995 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 29. Juni 1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Mit Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung im LGBl.Nr.111 vom 27.12.1989 wurde der Gemeinde Strallegg mit Wirkung 1.1.1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
"Im schwarzen mit einem rechts gebogenen silbernen Mistelzweig belegten Schild ein silbernes rechtes Obereck, darin eine schrägrechte schwarze Pfeilspitze."

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 31. Jänner 1994 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 2. Juli 1990 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom 20. September 1982 und Wirkung vom 1. Oktober 1982 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
"ein roter Schild mit goldenen Körnern besät und über das Feld einen goldenen Rost, Zeichen des Hl. Laurentius, gelegt"

Kaiser Ferdinand I. verlieh dem Markt Weiz am 4. Feb. 1560 das Recht zur Führung eines Wappens. Im sogenannten "Wappenbrief" wird das Wappen wie folgt beschrieben: ... Mit namen ain plawen oder lasurfarben schildt. Im grundt desselben ain gruener anger oder wisen, in mitte uber zwerchs mit aim fluß, seiner natturlichen wasserfarb unnd gestalt, in mitte daruber mit ainer pruckh one glender, unnd auf dem obern thail jetzgedachts angers oder wisen in der gantzen praite des schildts ain veste mit weissen gemeur, in der mitte an jetzgedachter pruckhen mit ainer offnen durchsichtigen porten, und darob erhöchter maur, darhinder aim hohen viereggeten, desgleichen an jeden egkh der maur aim ronden thurn, neben der porten jedersetis ains, in der erhöchten mawr ob der proten in gleicher weite voneinander drey unnd jedem egkhthurn zway schießlöcher unnd in dem hohen thurn oben neben einander für sich zway an der linckhen seitten aim fenster oder ladenm, alle thurn, desgleichen die port mit iren rotten dächern...













