Rechtsreferat Soziales
Aufgaben
Das Rechtsreferat ist zuständig für Angelegenheiten des Stmk. Behindertengesetzes, des Stmk. Jugendwohlfahrtsgesetzes, des Stmk. Gewaltschutzeinrichtungsgesetzes, des Stmk. Pflegeheimgesetzes, des Stmk. Sozialbetreuungsberufegesetzes, des Stmk. Sozialhilfegesetzes und des Stmk. Mindestsicherungsgesetzes. Dem Rechtsreferat obliegt im Rahmen dieser Landesgesetze auch die Fachaufsicht über die Bezirksverwaltungsbehörden.



