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Nostrifikation bzw Berufszulassung

Eine Ausübung von Gesundheitsberufen in Österreich bedarf einer Berufsberechtigung. Im Falle einer außerhalb Österreichs erworbenen Qualifikation ist eine Anerkennung durch die zuständigen österreichischen Behörden vor der Ausübung unabdingbar.

Im Sprachgebrauch unterscheidet man zwischen der "Nostrifikation" und der "Berufszulassung".

Unter Nostrifikation oder Nostrifizierung versteht man die Feststellung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsabschlüssen. Dieses Anerkennungsverfahren kommt bei sog. Drittstaatsangehörigen oder Drittstaatsausbildungen zur Anwendung.

Eine Berufszulassung basiert auf den europäischen Richtlinien über Berufsanerkennungsregeln. Sie kommt für Unionsbürger und Staatsangehörige des EWR sovie für Schweizer und bestimmte begünstigte Drittstaatsangehörige zur Anwendung.

 
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