
Bundespräsidentenwahl
Einleitung
Die Wahl des Bundespräsidenten ist von der Bundesregierung durch Verordnung im Bundesgesetzblatt auszuschreiben. Die Verordnung hat den Wahltag zu enthalten, der auf einen Sonntag oder einen anderen öffentlichen Ruhetag festzusetzen ist. Die Verordnung hat weiters den Tag zu bestimmen, der als Stichtag gilt. Das Bundesgebiet wird für die Wahl des Bundespräsidenten in neun Landeswahlkreise eingeteilt. Hiebei bildet jedes Bundesland einen Landeswahlkreis.
Informationen
Detaillierte Informationen und gesetzliche Grundlagen zur Wahl des Bundespräsidenten finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres
Bundespräsidentenwahl 2010
Wahltag: 25. April 2010, (Stichtag: 2. März 2010)
Wahlausschreibung -
BGBl II Nr. 43/2010
Daten und Auswertungen (Landeswahlkreis 6 - Steiermark) zur aktuellen Wahl
(verfügbar ab 25. März 2010)

