Landtagswahl - Allgemeines
Die Wahl des Landtages Steiermark ist von der Landesregierung im Landesgesetzblatt für alle Gemeinden des Landes einheitlich auf einen Sonntag oder einen anderen öffentlichen Ruhetag auszuschreiben. In der Wahlausschreibung müssen der Wahltag und der Stichtag festgelegt werden.
Die 56 Mitglieder des Landtages Steiermark werden von den wahlberechtigten Landesbürgern (österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Steiermark) aufgrund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts gewählt.
- zum endgültigen Ergebnis
LTW 2010
Zahlen und Auswertungen zur aktuellen Wahl
- Ergebnis-downloads
- Vorzugstimmen endgültig
- Wahlberechtigte - endgültig
- eingebrachte Kreiswahlvorschläge - Übersicht
- abgeschlossene Kreiswahlvorschläge (Kandidaten)
- Wahlzeiten (Tag der vorgezogenen Stimmabgabe und Wahltag)
- Beteilung bei der vorgezogenen Stimmabgabe
- Anzahl der ausgestellten Wahlkarten
Wahlkalender - Stand 19. Juli 2010
- Wahltag: 26. September 2010 (Stichtag 20. Juli 2010)
- Wahlausschreibung -
LGBl. Nr. 61/2010
Landtags-Wahlordnung 2004 - LTWO, LGBl. Nr. 45 idF LGBl.Nr. 68/2010 (interner Amtsentwurf-Gesamtfassung)
Landes-Verfassungsgesetz 2010- L-VG, LGBl. Nr. 77/2010
Wahlperiode, Funktionsdauer, Ermittlungsverfahren
Wahlkreise, Anzahl der Mandate
Aktives Wahlrecht - wer darf wählen?
Wählbarkeit, passives Wahlrecht - wie kann man bei einer Landtagswahl kandidieren?
Muster Kreis- und Landeswahlvorschlag, Zustimmungs- und Unterstützungserklärung
Wählen mit Wahlkarte, Briefwahl
Leitfaden für Wahlen in steirischen Sozialeinrichtungen - Fachabteilung 11B
Muster:
amtliche Stimmzettel 2010
Wahlkarte Vorderseite -
Wahlkarte Rückseite (Format E5)



