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Leitfaden für neue Projekte

Neue (wie auch langjährige) Projekte der St:WUK müssen jährlich einerseits von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice andererseits vom wissenschaftlichen Beirat der St:WUK genehmigt werden. Bei den notwendigen Vorarbeiten für beide Genehmigungen (z. B. Erhebung des aktuellen Bedarfs am Arbeitsmarkt bei der regionalen AMS-Geschäftsstelle, Unterstützung bei der Erstellung des Projektkonzepts und eines Finanzplans, ...) steht den potentiellen neuen ProjektpartnerInnen das Team der St:WUK zur Seite. In einem gemeinsamen Gespräch mit der Geschäftsführung der St:WUK werden Möglichkeiten analysiert und erste Schritte hin zu Verwirklichung eines gemeinnützigen Beschäftigungsprojekts erläutert.      

Schritte von der Idee bis hin zum Projektstart:

- Schriftliche Anfrage inklusive kurzer Projektdarstellung an die St:WUK
- Gespräch mit der St:WUK Geschäftsführung
- Erarbeitung und Vorlage des Projektkonzeptes inklusive Finanzplan
- Projektpräsentation vor dem wissenschaftlichen Fachbeirat
- Genehmigung des Projektes von Seiten der St:WUK
- Genehmigung des Projektes von Seiten des AMS
- Projektstart

 
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