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Referat Gemeindeaufsicht und Finanzausgleich

Allgemeines

Das Referat für Gemeindeaufsicht und Finanzausgleich ist in seinem Kernbereich mit der Ausübung der Rechtsaufsicht über die steirischen Gemeinden und Gemeindeverbände betraut. 


Im Rahmen dieser breitgefächerten Zuständigkeit erfolgt insbesondere    

  • die Genehmigung von Satzungen von Gemeindeverbänden nach dem Gemeindeverbandsorganisationsgesetz
  • die Genehmigung der Veräußerung und Belastung von unbeweglichem Gemeindevermögen sowie
  • die Unterstützung des Referates für wirtschaftliche Angelegenheiten im Rahmen der Gebarungskontrolle
  • die Genehmigung von Namensänderungen der Gemeinden und Ortschaften
  • die Verleihung der Bezeichnungen „Marktgemeinde" und „Stadtgemeinde"
  • die Genehmigung von Gemeindegrenzänderungen
  • die Verleihung von Gemeindewappen
  • die Ehrungen

Darüber hinaus werden Aufsichtsbeschwerden betreffend Gemeindeordnungsangelegenheiten bearbeitet. Für Aufsichtsbeschwerden in Bereichen des besonderen Verwaltungsrechts (z.B. Baurecht, Gemeindewege u.a.) liegt die Zuständigkeit bei der für die jeweilige Materie verantwortlichen Fachabteilung.

 

Externe Verknüpfung Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, i.d.F. LGBl. Nr. 81/2010

 
Finanzausgleichsgesetz (FAG)

Ziel ist die Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgrund des Finanzausgleichsgesetzes.

 

→ Rechtsgrundlage:

Externe Verknüpfung Finanzausgleichsgesetz 2008, idF. BGBl. Nr. 66/2008 

 

→ Richtlinien:

Externe Verknüpfung Verteilungsrichtlinien gemäß § 21 Abs 9 FAG 2008

Externe Verknüpfung Verteilungsrichtlinien gemäß § 21 Abs 10 FAG 2008

 

 
 
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