Familienrecht
Das österreichische Familienrecht regelt die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsverhältnisse. Es versucht Klarheit in den Bereich der Abstammung zu bringen, regelt Familiengründung, Verlöbnis und Ehe, die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Ehegatten, die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Eltern und Kindern (das sog. Kindschaftsrecht) sowie die Vorsorge für elternlose Kinder.
Weil die Formen des familiären Zusammenlebens jedoch einem zunehmenden Wandel unterworfen sind, ist es erforderlich, die Regelungen des Familienrechts diesen Änderungen anzupassen.
Ein Beispiel ist das Recht von Kindern - auch nach Trennung & Scheidung - auf regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Wissen hilft, denn Eltern sind meist zu wenig informiert über rechtliche Fragen wie Obsorge, Besuchsrecht und Unterhalt, Beratungsmöglichkeiten und Hilfsangebote. Auch wie und womit sie ihre Kinder in schwierigen Zeiten unterstützen können, ist oft nicht ausreichend bekannt.
Das Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 hat die Stellung von Kindern gestärkt, die Verantwortung der Eltern ihren Kindern gegenüber in den Vordergrund gerückt und die Obsorge beider Eltern möglich gemacht.
In den Informations- und Beratungsstellen gibt es unterstützende Angebote wie Mediation und Besuchsbegleitung.
Der Einsatz eines Kinderbeistands wurde in einem Modellversuch erprobt und ist seit 2010 gesetzlich verankert. Der Kinderbeistand ist VertreterIn und Sprachrohr von Kindern unter 14 Jahren sowie mit deren Zustimmung auch von Minderjährigen unter 16 Jahren in Obsorge- oder Besuchsrechtsstreitigkeiten, um deren Willen und Wünsche auszudrücken. Der Kinderbeistand wird vom Gericht bestellt, wenn aufgrund von starken Auseinandersetzungen der Eltern eine Unterstützung des Kindes notwendig ist. Die Kosten für den Kinderbeistand sind von den Eltern zu tragen.



