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LWK-Wahl - Allgemeines

Daten zur Landwirtschaftskammerwahl 2011

 

 
Einleitung

Die Wahlen der Landeskammer- und Bezirkskammerräte ist vom Hauptausschuss der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft für alle Gemeinden des Landes auf einen Sonntag oder einen anderen öffentlichen Ruhetag auszuschreiben. In der Wahlausschreibung müssen der Wahltag und der Stichtag festgelegt werden. 

Die Landeskammer- und Bezirkskammerräte werden von den Wahlberechtigten aufgrund des Verhältniswahlrechtes auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

 
Informationen

Externe Verknüpfung Landwirtschaftskammer-Wahlordnung 2005 - LWK-WO, LGBl. Nr. 90, in der Fassung LGBl. Nr. 91/2010 (aktualisiert: 6. Dezember 2010)

Externe Verknüpfung Landwirtschaftskammergesetz, LGBl. Nr. 14/1970, in der Fassung LGBl. Nr. 81/2010 (interner Amtsentwurf-Gesamtfassung)

 
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