Kinderzuschuss des Landes Steiermark
Kurzbeschreibung der Leistung

©Land Steiermark
Der Kinderzuschuss des Landes Steiermark beträgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen
€ 145,35 für die ersten 12 Lebensmonat des Kindes.
Neue Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Do. u. Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr
Di. von 12.00 bis 16.00 Uhr
Antragstellung nur mehr für Kinder möglich, die bis einschließlich 31. Jänner 2012 geboren sind.
Voraussetzungen
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Antragstellung innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes
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gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
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Bezug der Familienbeihilfe des Wohnsitzfinanzamtes
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das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen für Kinder geboren zwischen 1.1.2011 und 31.1.2012 darf den Grenzbetrag von € 793,40 nicht überschreiten.
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien, welche dem Antragsformular beigefügt sind.
Kontakt:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA6A Fördermanagement
Karmeliterplatz 2/1.Stock, 8010 Graz
Tel. 0316/877-3919, Fax: 0316/877-3924,
E-Mail: fa6a-foem@stmk.gv.at



