Verwaltung Steiermark: Dargestellt wird eine junge Frau im Gespräch mit einem Klienten und den Auschnitt einer Computertastatur

Kinderzuschuss des Landes Steiermark

Kurzbeschreibung der Leistung

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Der Kinderzuschuss des Landes Steiermark beträgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen
€ 145,35 für die ersten 12 Lebensmonat des Kindes.

 

Voraussetzungen

 
  • Antragstellung innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes
  • gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
  • Bezug der Familienbeihilfe des Wohnsitzfinanzamtes
  • der Antrag eines Elternteils innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes gestellt wird
  • das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen für Kinder geboren bis 31.12.2009  € 772,40 bzw. für Kinder geboren ab 1.1.2010 € 783,99 nicht überschreitet

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien, welche dem Antragsformular beigefügt sind.

Erforderliche Unterlagen/Formulare

 
  • Meldezettel aller Familienmitglieder
  • Geburtsurkunde des Kindes, für welches der Antrag gestellt wird
  • Nachweis über Familienbeihilfe des Bundes
  • Nachweis über Kinderbetreuungsgeld des Bundes
  • Jahreslohnzettel des Kindesvaters bzw. Bescheid über Arbeitnehmerveranlagung vom Wohnsitzfinanzamt oder Arbeitslosengeldbestätigung
  • Nachweis über allenfalls vorhandene Alimentationszahlungen
  • Nachweis über sämtliche sonstige Einkommen, siehe § 5 der Richtlinien

Formular und Folder:

 

Sie können das Formular auch online ausfüllen, ausdrucken und samt den erforderlichen Unterlagen an unser Referat senden.

 

Antragsformular: Externe Verknüpfung Download
Infofolder:

Externe Verknüpfung Download

 

Für Rückfragen erreichen Sie uns:

 

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA6A Referat Familie
Sachbearbeiter: Johann Zwanzgleitner
Paulustorgasse 4, 8010 Graz
Tel. 0316/877-3919, Fax: 0316/877-3924
E-Mail: fa6a-fam@stmk.gv.at