
Kinderzuschuss des Landes Steiermark
Kurzbeschreibung der Leistung
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Der Kinderzuschuss des Landes Steiermark beträgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen
€ 145,35 für die ersten 12 Lebensmonat des Kindes.
Voraussetzungen
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Antragstellung innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes
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gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
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Bezug der Familienbeihilfe des Wohnsitzfinanzamtes
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der Antrag eines Elternteils innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes gestellt wird
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das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen für Kinder geboren bis 31.12.2009 € 772,40 bzw. für Kinder geboren ab 1.1.2010 € 783,99 nicht überschreitet
Weitere Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien, welche dem Antragsformular beigefügt sind.
Erforderliche Unterlagen/Formulare
- Meldezettel aller Familienmitglieder
- Geburtsurkunde des Kindes, für welches der Antrag gestellt wird
- Nachweis über Familienbeihilfe des Bundes
- Nachweis über Kinderbetreuungsgeld des Bundes
- Jahreslohnzettel des Kindesvaters bzw. Bescheid über Arbeitnehmerveranlagung vom Wohnsitzfinanzamt oder Arbeitslosengeldbestätigung
- Nachweis über allenfalls vorhandene Alimentationszahlungen
- Nachweis über sämtliche sonstige Einkommen, siehe § 5 der Richtlinien
Formular und Folder:
Für Rückfragen erreichen Sie uns:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA6A Referat Familie
Sachbearbeiter: Johann Zwanzgleitner
Paulustorgasse 4, 8010 Graz
Tel. 0316/877-3919, Fax: 0316/877-3924
E-Mail: fa6a-fam@stmk.gv.at

