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Kinderzuschuss des Landes Steiermark

Kurzbeschreibung der Leistung
©Land Steiermark 
©Land Steiermark
 

Der Kinderzuschuss des Landes Steiermark beträgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen
€ 145,35 für die ersten 12 Lebensmonat des Kindes.

Neue Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Do. u. Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr
Di. von 12.00 bis 16.00 Uhr

 

Antragstellung nur mehr für Kinder möglich, die bis einschließlich 31. Jänner 2012 geboren sind.

 

 

 
Voraussetzungen
  • Antragstellung innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes
  • gemeinsamer Haushalt mit dem Kind
  • Bezug der Familienbeihilfe des Wohnsitzfinanzamtes
  • das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen für Kinder geboren zwischen 1.1.2011 und 31.1.2012 darf den Grenzbetrag von € 793,40 nicht überschreiten.

    Weitere Details entnehmen Sie bitte den Richtlinien, welche dem Antragsformular beigefügt sind.
 

 

Antragsformular: Externe Verknüpfung Download
Infofolder:

Externe Verknüpfung Download

 

 
Kontakt:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA6A Fördermanagement
Karmeliterplatz 2/1.Stock, 8010 Graz
Tel. 0316/877-3919, Fax: 0316/877-3924,
E-Mail: fa6a-foem@stmk.gv.at

 
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