Eine Definition des Begriffes "Standesbezeichnung" taucht in relevanten Gesetzen nicht auf. Hinweise finden sich lediglich in Verordnungen, wo sich folgende Standesbezeichnungen finden
(selbstverständlich auch in weiblicher Form):
ZAHNARZT
INGENIEUR
DIPLOM-HTL-INGENIEUR
DIPLOM-HLFL-INGENIEUR