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Standesbezeichnungen

Eine Definition des Begriffes "Standesbezeichnung" taucht in relevanten Gesetzen nicht auf. Hinweise finden sich lediglich in Verordnungen, wo sich folgende Standesbezeichnungen finden
(selbstverständlich auch in weiblicher Form):


ZAHNARZT
INGENIEUR
DIPLOM-HTL-INGENIEUR
DIPLOM-HLFL-INGENIEUR

 
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