
Standesbezeichnungen
Eine Definition des Begriffes "Standesbezeichnung" taucht in relevanten Gesetzen nicht auf. Hinweise finden sich allerdings in Verordnungen. Folgende Standesbezeichnungen finden sich hier (selbverständlich auch in weiblicher Form):
ZAHNARZT
INGENIEUR
DIPLOM-HTL-INGENIEUR
DIPLOM-HLFL-INGENIEUR
Näheres erfahren Sie durch "anklicken" auf der linken Leiste.
ZAHNARZT
INGENIEUR
DIPLOM-HTL-INGENIEUR
DIPLOM-HLFL-INGENIEUR
Näheres erfahren Sie durch "anklicken" auf der linken Leiste.

