Beihilfe des Landes Steiermark für SchülerInnen von Haupt- und höheren Schulen (5. - 9. Schulstufe) in Internaten
Zusätzlich zur Schul- und Heimbeihilfe des Bundes für die mittleren und höheren Schulen gibt es eine Beihilfe für SchülerInnen der 5. bis 9. Schulstufe, die in Internaten untergebracht sind. Die Beihilfe wird vom Land Steiermark zur Verfügung gestellt.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Die Beihilfen gehen an SchülerInnen der 5. bis 9. Schulstufe, wenn sie zum Zwecke des Schulbesuches
- in einem Internat gegen Entgelt untergebracht sind
- einen günstigen Schulerfolg nachweisen, d.h. wenn ihr Notendurchschnitt der Pflichtfächer mindestens 2,6 beträgt (Ausnahmen bestehen bei besonders berücksichtigungswürdigen Gründen wie z. B. plötzliche Arbeitslosigkeit bzw. Tod eines Elternteils, Krankheit, etc.)
Höhe der Beihilfe:
Die Bemessung der Beihilfe erfolgt nach folgender Staffelung:
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Jahreseinkommen der Eltern |
Beihilfe (Höchstbetrag) pro |
| bis € 11.000,- |
€ 600,- |
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€ 11.001,- bis € 13.000,- |
€ 530,- |
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€ 13.001,- bis € 15.000,- |
€ 450,- |
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€ 15.001,- bis € 17.000,- |
€ 380,- |
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€ 17.001,- bis € 19.000,- |
€ 300,- |
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€ 19.001,- bis € 21.000,- |
€ 220,- |
| € 21.001,- bis € 23.000,- | € 150,- |



