Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992
Das Steiermärkische Tourismusgesetz 1992 mit den Verordnungen betreffend die Ortsklassen und Beitragsgruppen sowie die Geschäfts- und Haushaltsordnung der örtlichen Tourismusverbände als organisatorische und wirtschaftliche Grundlage für die steirischen Tourismusverbände und Tourismusregionen wird seit 1.1.1993 vollzogen. Es trägt zwei grundlegenden Erfordernissen Rechnung: der Einbindung der gesamten Wirtschaft in den Tourismus, sowie der Selbstverwaltung der Tourismusverbände.
Unsere Tourismusverbände verfügen damit über klare Organisationsstrukturen sowie gesicherte Einnahmen aus den Tourismusinteressentenbeiträgen welche von Jahr zu Jahr steigen. Dazu kommt eine gesicherte Grundfinanzierung für die regionale Zusammenarbeit, auch aus einem Teil der Nächtigungsabgabe.
Der steirische Tourismus hat in den letzten Jahren erfreuliche, zum Teil weit über den österreichischen Durchschnitt gelegene Ergebnisse, sowohl hinsichtlich Übernachtungen sowie auch Einnahmen, erzielt.
Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992 i.d.F.d.N. 81/2010
Inhaltsverzeichnis
Stichwortverzeichnis Interessentenbeiträge
Tourismusverbände in der Steiermark
Stichwortverzeichnis Tourismusverbände
Geschäftsordnung für Tourismusverbände 1993 in der Novelle 2003
Stichwortverzeichnis
Vermögensgebarung und Haushaltsführung der Tourismusverbände 1993 in der Novelle 2003
Stichwortverzeichnis
Ortsklassenverordnung 2003 und laufende Umstufungen / gültig bis 31.12.2009
Ortsklassenverordnung 2010 / gültig ab 1.1.2010 u. laufende Umstufungen
Beitragsgruppenverordnung 1993
Beitragseinhebung/Formulare
Tourismusverbände/Einladungen, Kundmachungen, Formulare, etc.
Gesetze und Verordnungen



