Referat Tierseuchen und Tierschutz
Die im Frühjahr 2009 erfolgte flächendeckende verpflichtende Impfung von über 350.000 steirischen Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit hat sich ausgezahlt. Trotz eines hohen Infektionsrisikos aufgrund von Seuchenfällen in Deutschland und in den Bundesländern Salzburg und Oberösterreich konnten die heimischen Tiere in den Sommermonaten vor dieser gefährlichen Tierseuche geschützt werden. Durch eine konsequente Impfstrategie ist die Anzahl an BT-Ausbrüchen im Jahr 2009 europaweit drastisch zurückgegangen.
Wie sich die Situation weiterentwickeln wird, ist derzeit aber noch nicht abzusehen. Der in einigen Ländern (Deutschland, Schweiz, Österreich) zu verzeichnende massive Druck von Impfgegnern sowie budgetäre Probleme gefährden eine Weiterführung der verpflichtenden staatlichen Impfprogramme. In Österreich ist die Entscheidung bereits gefallen. Künftig werden Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit nur mehr auf freiwilliger Basis und auf eigene Kosten der Landwirte erfolgen.
Aufgrund dieser Kostenbelastung ist zu erwarten, dass die im Jahr 2009 erreichte hohe Immunisierungsrate kaum erreicht wird. Dennoch sind alle Landwirte aufgerufen, möglichst viele ihrer Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Eine derartige Schutzimpfung ist nicht nur Bedingung für einen problemlosen Verkauf von Tieren in noch BT-freie Regionen (wie z.B. Norditalien) sondern verhindert viel Tierleid und große wirtschaftliche Verluste.
Nur wenn es durch eine hohe Immunisierungsrate gelingt, eine Einschleppung der Bluetongue in die Steiermark zu verhindern und dies durch die laufenden veterinärbehördlichen Überwachungsmaßnahmen verifiziert wird, besteht vielleicht Ende nächsten Jahres die Möglichkeit, die Steiermark wieder aus dem Sperrgebiet auszunehmen.
Stand: November 2009
Merkblatt zur Blauzungenkrankheit für Landwirt
Merkblatt zur Blauzungenkrankheit für Tierärzte
Informationen des Bundesministerium für Gesundheit
Laut Desinfektionserlass des Bundesministeriums sind für die Desinfektion im Zusammenhang mit der Tierseuchenbekämpfung nachstehende Grundchemikalien zu verwenden:
- Peressigsäure (ist nicht als Reinsubstanz im Handel, aber in vielen handelsüblichen Präparaten enthalten)
- Formalin (als 2-5 %ige Formaldehyd-Lösung)
- Natronlauge (2-3 %ige Lösung)
Daneben sind aber auch alle gängigen Desinfektionsmittel wirksam, die auf folgenden Wirkstoffgruppen basieren:
- Aldehyde (meist in Kombination mit waschaktiven Substanzen oder Alkohol)
- Chlor und Chlorverbindungen (breites Anwendungsspektrum, aber stark reizend und korrosiv)
- Jod und Jodophore (in erste Linie für Hautdesinfektion)
- Phenol und Phenolderivate (wird kaum mehr verwendet, da ätzend, korrosiv und stark riechend)
- Amphotere Verbindungen-Tenside (v.a. für Haut und Händedesinfektion, da gering toxisch und nicht reizend)
Nachfolgend finden Sie 2 in der Praxis leicht durchführbare Möglichkeiten der Desinfektion des Schuhwerks vor dem Betreten eines Tierhaltungsbetriebes.
Für die Desinfektion von Stiefeln hat sich eine tiefe, mit Desinfektionsmittel bis ca. zur Hälfte gefüllte Wanne (z.B Mörteltrog) bewährt, in die man vor Betreten des Betriebes (Stalles) steigt und mit einer bereitgelegten Bürste auch den Stiefelschaft desinfizieren kann.
Für die Desinfektion der Schuhe empfiehlt sich eine flache Wanne oder ein mit starker Folie ausgelegter Holzrahmen, in den ein Stück Teppich oder Schaumstoff, der mit Desinfektionsmittel getränkt ist, gelegt wird.
Das Desinfektionsmittel sollte so hoch eingefüllt werden, dass beim Betreten der Desinfektionswanne die Schuhe bis über die Sohlen hinauf benetzt werden.
- Grundsätzlich sollte betriebefremden Personen der Zutritt zu Ställen untersagt oder nur mit entsprechender Einmalschutzkleidung und Überstiefeln oder betriebseigener Kleidung erlaubt werden. Die Einwegschutzkleidung ist nach dem Verlassen des Stalles sicher zu entsorgen.
- Der Stall sollte immer abgeschlossen und vor unbefugtem Zutritt gesichert sein.
- Die Desinfektionsmittel sind regelmäßig aufzufüllen und entsprechend den Herstellerangaben zu erneuern.
- Der Schadnagerbekämpfung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken, Haustiere (Hunde, Katzen) sollten den Stall nicht betreten, die Fenster sind so zu sichern, dass keine Wildtiere (v.a. Wildvögel)l in den Stall eindringen können.
- Bei jeder Leistungsminderung (verminderte Milch-, Mast- oder Legeleistung, weniger Wasser- oder Futteraufnahme, vermehrtes Auftreten von Verwerfen, Frühgeburten, Windeiern etc.) oder bei erhöhten Verendensraten ist unverzüglich die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) zu verständigen.






