Förderungen im Bereich Volkskultur und Blasmusik
Grundlage bildet das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz (<
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Eine Förderung soll die Initiative und wirtschaftlich zumutbare Eigenleistung der Kulturträger anregen und berücksichtigen. Sie kann natürlichen oder juristischen Personen, deren Tätigkeit im Interesse des Kulturlebens liegt, für ein bestimmtes Vorhaben oder für ihre allgemeine kulturelle Tätigkeit gewährt werden. Die Förderung kann auch neben einer Förderung durch andere Rechtsträger erfolgen, doch ist eine Abstimmung mehrerer Förderungen anzustreben.
Die Förderung soll die von ihr unterstützen kulturellen Leistungen und Einrichtungen der Bevölkerung allein zugänglich machen und Verständnis für sie wecken.
Das Vorhaben muss einen Bezug zur Steiermark haben und den vorliegenden Richtlinien entsprechen. Ein Ansuchen um Förderung muss vor Projektbeginn eingebracht werden.
Ansuchen können jederzeit eingebracht werden können - bitte verwenden sie unserere Antragsformulare.
VOLKSKULTUR <
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Auskünfte erhalten sie bei Herrn Dr. Harald Vetter, Tel.: (0316)877-3138
BLASMUSIK <
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Auskünfte erhalten sie bei Frau Roswitha Hauska, Tel.: (0316)877-3878



