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Volksbegehren auf Bundesebene

INFO

Zur Mitwirkung bei der Überprüfung von Volksbegehren werden die Bundeswahlbehörde und die Bezirkswahlbehörden tätig. Eintragungsbehörde ist der Bürgermeister, der sich durch Organe der Gemeinde vertreten lassen kann.

Hinweis: Auf der Homepage des Externe Verknüpfung Bundesministeriums für Inneres finden sich detaillierte Informationen zu bundesweiten Wahlen und Volksgegehren

 
Volksbegehren - Ergebnisse Steiermark

Das Büro der Landeswahlbehörde (Fachabteilung 7A) ist grundsätzlich mit der Durchführung von Volksbegehren nicht befasst, stellt jedoch nach Ende der Eintragungszeit das Ergebnis im Bundesland Steiermark zur Verfügung.

 

alle Volksbegehren - Externe Verknüpfung Übersicht Steiermark
 

VB Bildungsinitiative
Eintragungszeitraum 3. November bis 10. November 2011
(Stichtag 29. September 2011)

 

VB RAUS aus EURATOM
Eintragungszeitraum 28. Februar bis 7. März 2011: 

 

VB Stopp dem Postraub
Eintragungszeitraum 27. Juli bis 3. August 2009:

 

VB Oesterreich bleib frei
Eintragungszeitraum 6. bis 13. März 2006:

 

 

 
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