Volksbegehren auf Bundesebene
Zur Mitwirkung bei der Überprüfung von Volksbegehren werden die Bundeswahlbehörde und die Bezirkswahlbehörden tätig. Eintragungsbehörde ist der Bürgermeister, der sich durch Organe der Gemeinde vertreten lassen kann.
Hinweis: Auf der Homepage des
Bundesministeriums für Inneres finden sich detaillierte Informationen zu bundesweiten Wahlen und Volksgegehren
Das Büro der Landeswahlbehörde (Fachabteilung 7A) ist grundsätzlich mit der Durchführung von Volksbegehren nicht befasst, stellt jedoch nach Ende der Eintragungszeit das Ergebnis im Bundesland Steiermark zur Verfügung.
alle Volksbegehren -
Übersicht Steiermark
VB Bildungsinitiative
Eintragungszeitraum 3. November bis 10. November 2011
(Stichtag 29. September 2011)
- endgültiges Ergebnis - incl. Unterstützungen
Bezirksübersicht (pdf-file) - endgültiges Ergebnis - excl. Unterstützungen
Gemeindeübersicht (excel-file)
VB RAUS aus EURATOM
Eintragungszeitraum 28. Februar bis 7. März 2011:
- endgültiges Ergebnis - incl. Unterstützungen
Bezirksübersicht (pdf-file) - endgültiges Ergebnis - excl. Unterstützungen
Gemeindeübersicht (excel-file)
VB Stopp dem Postraub
Eintragungszeitraum 27. Juli bis 3. August 2009:
- endgütiges Ergebnis - incl. Unterstützungen
Bezirksübersicht (pdf-file) - endgütiges Ergebnis - excl. Unterstützungen
Gemeindeübersicht (excel-file)
VB Oesterreich bleib frei
Eintragungszeitraum 6. bis 13. März 2006:
- endgültiges Ergebnis - incl. Unterstützungen
Bezirksübersicht (pdf-file) - endgültiges Ergebnis - excl. Unterstützungen
Gemeindeübersicht (excel-file)



