Im gewerblichen Betriebsanlagenrecht ist die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung Oberbehörde. Zudem ist die Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung Oberbehörde bzw. Marktüberwachungsbehörde in Angelegenheiten des Bergrechtes (MinROG) und des Kesselwesens.