Förderungen im Bereich Volkskultur
Grundlage bildet das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz und die betreffenden Richtlinien für die Bereiche Volkskultur, Museen, Denkmalpflege/Kulturgut und Blasmusik.
Eine Förderung soll die Initiative und wirtschaftlich zumutbare Eigenleistung der Kulturträger anregen und berücksichtigen. Sie kann natürlichen oder juristischen Personen, deren Tätigkeit im Interesse des Kulturlebens liegt, für ein bestimmtes Vorhaben oder für ihre allgemeine kulturelle Tätigkeit gewährt werden. Die Förderung kann auch neben einer Förderung durch andere Rechtsträger erfolgen, doch ist eine Abstimmung mehrerer Förderungen anzustreben.
Die Förderung soll die von ihr unterstützen kulturellen Leistungen und Einrichtungen der Bevölkerung allein zugänglich machen und Verständnis für sie wecken.
Allgemeine Voraussetzungen zum Förderantrag
Das Vorhaben muss einen Bezug zur Steiermark haben und den unten stehenden Richtlinien entsprechen.
Ein Ansuchen um Förderung muss VOR PROJEKTBEGINN eingebracht werden.
Ansuchen können jederzeit mit unserem ANRAGSFORMULAR eingebracht werden.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.
Besondere Richtlinien für die Förderbereiche der Volkskultur
Weitere Informationen und Unterlagen
Bitte lesen Sie sich sorgfältig die für Sie zutreffende oben stehende Richtlinie vor dem Ausfüllen des Antragsformulars sowie unten stehende Informationen genau durch.
Bitte achten Sie darauf, dass der Kosten und Finanzierungsplan vollständig ausgefüllt ist.
Das Projekt muss nachweislich ausfinanziert sein. Das bedeutet, dass die Summe der geplanten Einnahmen und die Summe der geplanten Ausgaben deckungsgleich sein müssen.
Stichtag für die Anerkennung von Belegen ist entweder das Datum des Projektbeginns oder das Eingangsdatum im Referat Volkskultur bzw. das Datum des im Förderungsantrag angebenen Projektendes.
Bei der Abrechnung der widmugsgemäßen Verwendung von Fördermitteln können ausschließlich Kostenpositionen anerkannt werden, die im letztgültigen Förderungsantrag explizit namhaft gemacht wurden.
Bitte beachten Sie, dass ab einem Subventionswunsch von mehr als € 3.500,- der Förderungsantrag dem Kulturkuratorium zur Empfehlung vorgelegt wird.
Beachten Sie bitte vor dem Ausfüllen des Förderungsantrags auch unten stehendes Merkblatt zur Erstellung des Verwendungsnachweises, der nach Abschluss des gefördeten Projektes vorzulegen ist.
Merkblatt
Einnahmen / Ausgaben-Aufstellung
Belegsverzeichnis
Kontakte
allgemeine E-Mail-Adresse Referat Volkskultur
volkskultur@steiermark.at
Mag.a Evelyn Kometter, Referatsleiterin
Tel.: 0316/877-3138
Referentinnen/Referenten:
Günther Ludwig
Tel.: 0316/877-2651
Mag.a Andrea Menguser
Tel.: 0316/877-5453
Marco Miedl
Tel.: 0316/877-5467
Sachbearbeiterinnen:
Birgit Biber
Tel.: 0316/877-4888
Nicole Fuchs, MSc
Tel.: 0316/877-3878
Sabine Leitner
Tel.: 0316/877-2632