Referat Flüchtlingsangelegenheiten
Aufgaben
Das Referat Integration und Flüchtlingsangelegenheiten sorgt für die Umsetzung des Steiermärkischen Betreuungsgesetzes 2005 und somit für Unterbringung, Versorgung, medizinische Leistungen, Sozialmanagement und Krisenmanagement für AsylwerberInnen und Konventionsflüchtlinge in der Steiermark. Bescheidmässige Erledigung von Anträgen, Vertretung in Bund, Länder, Gremien, Beirat für Asyl- und Migrationsangelegenheiten im Bundesministerium für Inneres, sowie der Steiermärkische Landesfllüchtlingsplan in Ausnahmesituationen sind weitere Aufgabenbereiche.
Weiters fallen in die Zuständigkeit des Referats die Aufgaben zur Integration mit Bezug auf AsylwerberInnen. , Diversitäts - Mainstreaming, Koordination der Umsetzung der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark.Aufgabenbereiche im Detail:
- Information über Ansprüche und Regelung nach den gesetzlichen Vorschriften (Steiermärkisches Grundversorgungsgesetz)
- Vollziehung des Steiermärkischen Grundversorgungsgesetzes (Landesbetreuung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden)
- Soziales Management für AsylwerberInnen
- Zuerkennung von Leistungen aus der Grundversorgung
- Quartiermanagement (Unterkünfte in der gesamten Steiermark)
- Krisenmanagement
- Allgemeine Angelegenheiten im Bereich Flüchtlingswesen
- Gesetzliche Grundlage: Steiermärkisches Betreuungsgesetz - StBetrG 2005,
Art 15a B-VG Grundversorgungs-Vereinbarung
- Maßnahmen zur Integration
- Diversitäts-Mainstreaming
- Koordination der Umsetzung der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt in der Steiermark