Berufstitel
Berufstitel für LandeslehrerInnen an allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen
Über Anregung des Landesschulrates kann die Landesregierung die Verleihung eines Berufstitels (Schulrätin/Schulrat, Oberschulrätin/Oberschulrat) für verdiente LandeslehrerInnen beim Unterrichtsministerium beantragen, wenn die formellen Mindestvoraussetzungen gemäß den Richtlinien für das Verfahren zur Verleihung von Berufstitel erfüllt sind.
Für den Berufstitel Schulrätin/Schulrat sind mindestens die Vollendung des 50. Lebensjahres und eine Gesamtdienstzeit von 26 Jahren an allgemein bildenden/berufsbildenden Pflichtschulen erforderlich.
Für den Berufstitel Oberschulrätin/Oberschulrat ist mindestens eine 6-jährige Funktionsdauer als SchulleiterIn erforderlich.
Für LehrerInnen im Ruhestand muss der Antrag auf Verleihung eines Berufstitels innerhalb eines Jahres ab Beginn des Ruhestandes beim Unterrichtsministerium durch die Landesregierung gestellt werden.