Legistik
Aufgaben:
Aktive Legistik
- Erstellen und Novellieren von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien
- Formale und inhaltliche Bearbeitung und Mitarbeit bei Art. 15a B-VG Vereinbarungen inkl. der Teilnahme an Arbeitsgruppen
- Durchführung von Begutachtungsverfahren, inkl. Validierung
Passive Legistik
- Abgeben von Stellungnahmen zu Entwürfen von Bundes- und Landesgesetzen sowie Verordnungen und Richtlinien der EU