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Nichtamtlicher Sachverständigendienst (NASV) nach dem KFG 1967

NASV-RICHTLINIE

Richtlinie für den nichtamtlichen Sachverständigendienst 

Im Sinne des Gedankens der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis für die öffentliche Hand wurde gemeinsam mit der ZT-Kammer für Steiermark und Kärnten und der Fachgruppe Technische Büros – Ingenieurbüros eine Richtlinie für nichtamtlichen Sachverständigendienst (NASV) erstellt. Die NASV-Richtlinie definiert die Rollen der privaten und amtlichen Sachverständigen sowie die allgemeinen Anforderungen an die Qualifikation von nichtamtlichen Sachverständigen für Tätigkeiten nach dem KFG 1967.
Die Einhaltung der Qualifikationsgrundsätze sind Voraussetzung dafür, dass die Gutachten von NASV behördlich anerkannt werden.

 

Externe Verknüpfung NASV für die "Genehmigung von bestimmten Änderungen an PKW's
wie z.B. Fahrwerkstieferlegungen oder Änderungen an Reifen-/Felgenkombinationen"
(Stand: 1. September 2010).

 
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