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Fachliche Ziele der Fachabteilung 19D

Ziele einer nachhaltigen Abfall- und Stoffflusswirtschaft

Mit den Leistungen und Produkten der FA19D soll der Wandel von der Abfall- zur Stoffflusswirtschaft in der Wirtschaft, in den Kommunen und Regionen sowie in der öffentlichen Verwaltung unterstützt und ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in der Steiermark im Sinne der "Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie - 2002" geleistet werden.

Die Ausrichtung der Leistungen und Produkte der FA19D orientieren sich an den Zielsetzungen und Grundsätzen der österreichischen Abfallwirtschaft gemäß AWG 2002 in der Fassung – BGBL. I Nr. 155/2004 bzw. am StAWG 2004 – LGBl. 64/2004.

 
Ziele einer nachhaltigen Abfall- und Stoffflusswirtschaft (AWG 2002):

Die Abfallwirtschaft ist im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit danach auszurichten, dass

  1. schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt vermieden oder sonst das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering wie möglich gehalten werden,
  2. die Emissionen von Luftschadstoffen und klimarelevanten Gasen so gering wie möglich gehalten werden, 
  3. Ressourcen (Rohstoffe, Wasser, Energie, Landschaft, Flächen, Deponievolumen) geschont werden,
  4. bei der stofflichen Verwertung die Abfälle oder die aus ihnen gewonnenen Stoffe kein höheres Gefährdungspotential aufweisen als vergleichbare Primärrohstoffe oder Produkte aus Primärrohstoffen und
  5. nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt.
 
Grundsätze einer nachhaltigen Abfall- und Stoffflusswirtschaft (AWG 2002):
  1. Die Abfallmengen und deren Schadstoffgehalte sind so gering wie möglich zu halten (Abfallvermeidung).
  2. Abfälle sind zu verwerten, soweit dies ökologisch zweckmäßig und technisch möglich ist und die dabei entstehenden Mehrkosten im Vergleich zu anderen Verfahren der Abfallbehandlung nicht unverhältnismäßig sind und ein Markt für die gewonnenen Stoffe oder die gewonnene Energie vorhanden ist oder geschaffen werden kann (Abfallverwertung).
  3. Nicht verwertbare Abfälle sind je nach ihrer Beschaffenheit durch biologische, thermische, chemische oder physikalische Verfahren zu behandeln. Feste Rückstände sind möglichst reaktionsarm und ordnungsgemäß abzulagern (Abfallbeseitigung).
 
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