
Fachabteilung 13C Naturschutz
Dr. Johann Zebinger
Sekretariat: Gabriele Niko
Paulustorgasse 4
8010 Graz
Tel.: +43 (316) 877-2653
Fax: +43 (316) 877-4295
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr.
Wir siedeln!
Auf Grund größerer Bauvorhaben ist ein Teil der Kollegen der FA13C zum Teil in die Paulustorgasse 4 beziehungsweise in die Sauraugasse 4 übersiedelt.
Die jeweiligen Büros können per Mausklick auf "Wir siedeln", abgerufen werden!
Naturschutz
"Naturschutz" ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dauernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zum Schutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrottung sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung an die vorhandenen, unvermehrbaren, natürlichen Hilfsquellen
(Definition Naturschutz aller österreichischen Bundesländer).
Einige Definitionen und Schlüsselaussagen
Der Naturschutz will der heimatlichen Natur die Reichhaltigkeit und Schönheit bewahren.
(Konrad Günther, Naturwissenschaftler-1910)
Naturschutz ist keine Angelegenheit des rechnenden Verstandes, sondern nur mit Herz und Seele zu erfassen.
(Heinrich Wilkens, Jurist-1939)
Naturschutz (ist ein) Teilgebiet des Umweltschutzes.
(Harald Plachter, Ökologe-1990)
Unter Naturschutz verstehen wir Arten-, Biotop-und Landschaftsschutz.
(Uta Eser, Biologin-1998)
Naturschutz ist auch Gesundheitsschutz.
(Franz August Emde, Dipl.Forstwirt u. Journalist-2003)
Naturschutz ist kein Luxus, Naturschutz ist eine Zukunftsaufgabe.
(Horst Köhler, Bundespräsident(1943)-2006)
Unsere Aufgaben
-
Vollziehung der naturschutzrechtlichen Bestimmungen (Steiermärkisches Naturschutzgesetz, Geländefahrzeuggesetz, Naturhöhlengesetz, Nationalparkgesetz, Berg- und Naturwachtgesetz und Baumschutzgesetz)
- fachliche Naturschutzangelegenheiten (Sachverständigendienst, Förderwesen, Vertragsnaturschutz, internationale Naturschutzangelegenheiten)
- Umweltanwaltschaft
Wir,
sechs Juristen, sechs Sachverständige, einundzwanzig Referenten und Sachbearbeiter sowie die Umweltanwaltschaft,
sind gerne für Sie da
Steir. Schutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete
sind Gebiete, die
- besondere landschaftliche Schönheiten oder Eigenarten aufweisen
- im Zusammenwirken von Nutzungsart und Bauwerken als Kulturlandschaft von seltener Charakteristik sind oder
- durch ihren Erholungswert besondere Bedeutung haben oder erhalten sollen.
Natura 2000
Die Schaffung und Verwirklichung des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 wird von der Europäischen Kommission und den jeweiligen Mitgliedsstaaten in mehreren Phasen durchgeführt.
Artenschutz
Durch den Beitritt zur Europäischen Union hat sich der Staat Österreich auch zur Anwendung und Umsetzung zahlreicher EU-Gesetze und -Richtlinien verpflichtet. Die Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (92/43/EWG), kurz Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder FFH-Richtlinie, regelt mit ihren Anhängen ein breites Feld des Naturschutzes der Europäischen Union.
Förderungen
Zum Beispiel: Vertragsnaturschutz ist eine Zauberformel, um wertvolle Biotope zu erhalten: Durch ein Miteinander von Bauer und amtlichem Naturschutz wird die Erhaltung ökologisch wertvoller Flächen sichergestellt.



