Land Steiermark

Schiffs-Überprüfung und Neuanmeldung

Sie befinden sich auf der Anmeldungsseite zur Schifffahrtsüberprüfung der Steiermärkischen Schifffahrtsbehörde.

Schiffs-Überprüfung

Hinweis:

Sollten sich Änderungen bei den Meldedaten ergeben haben, ist ein aktueller Meldezettel der Behörde unverzüglich zu übermitteln. Die Original-Zulassungsurkunde ist mindestens 1 Woche vor der Überprüfung der Behörde zu retournieren.

Schiffs-Neuanmeldung

Folgende Antragsunterlagen sind 2 Wochen vor der geplanten Überprüfung bei der Behörde einzureichen:

  • Binnenzulassung - Antrag auf Zulassung ausgefüllt
  • Datenblatt
  • Kaufvertrag in Fotokopie
  • Zahlungsbestätigung in Fotokopie (aus dieser muss hervorgehen, dass das Boot vollständig ausbezahlt ist - Ausnahme: Leasing)
  • Meldezettel in Fotokopie (auch für Miteigentümer erforderlich)
  • Eigentumsaufschlüsselung (wenn Miteigentümer vermerkt werden); Es ist dabei zu beachten, dass eine Person mehr als 50%iger Eigentümer des Bootes für die Internationale Zulassungsurkunde für Sportfahrzeuge sein muss, da nur ein Antragsteller bzw. Verfügungsberechtigter in den Papieren aufscheinen kann. Miteigentümer können vermerkt werden. Diese Eigentumsaufschlüsselung muss vom Antragsteller bzw. Verfügungsberechtigten sowie von allen Miteigentümern unterschrieben sein.
  • Nachweis Standesbezeichnung u. akademische Grade (wenn Eintragung erwünscht)
  • CE-Zertifikate oder Konformitätsbescheinigungen (für Boot und Motor, wenn Boot oder Motor nach dem 16. Juni 1998 erbaut wurde)
  • Entregistrierungsbescheinigung (bei gebrauchten Booten)
  • Vollmacht (falls Ihr Boot nicht von Ihnen angemeldet wird)
  • Firmenbuchauszug (gegebenenfalls)