Newsletter Landesgesetzblatt Steiermark
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am 30.Dezember 2004 ist das 30. Stück des Landesgesetzblattes für Steiermark mit den Nummern 81, 82, 83, 84, 85, 86 und 87 erschienen.
81.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2004, mit der die Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Fondskrankenanstalten, das Landespflegeheim Schwanberg sowie das Geriatrische Krankenhaus der Stadt Graz und die Zuschläge hiezu in der Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden.
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82.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2004 über die Valorisierung des Kostenbeitrages an öffentlichen und privaten gemeinnützigen Krankenanstalten.
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83.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2004, mit der die Verordnung über den Anstaltsanteil an den Arztgebühren und die Aufteilung der Arztgebühren zwischen dem Land und dem Rechtsträger der Steiermärkischen Landeskrankenanstalten geändert wird.
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84.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2004, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.
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85.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Dezember 2004, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Sondergebühren für tagesklinische Leistungen in der Sonderklasse der Landeskrankenanstalten geändert wird.
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86.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. November 2004 betreffend die Klassifizierung der Rebsorten. [Celex-Nr. 31999R1493]
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87.
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Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. November 2004 über die Änderung eines Schutzgebietes nach dem Ortsbildgesetz 1977/1998 in Markt Hartmannsdorf.
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Unter folgendem Link können diese Rechtsvorschriften gelesen und ausgedruckt werden:
Nr. 81 bis 87/2004 des LGBl. für Steiermark
Mit freundlichen Grüßen
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
FA1F – Fachabteilung Verfassungsdienst und Zentrale Rechtsdienste
8010 Graz, Burgring 4
(0316) 877-3231; fa1f@stmk.gv.at
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